Pflicht zu Betriebsrat - ab einer bestimmten Betriebsgrösse, einen BR zu haben?
Hei,danke für die schnellen Antworten. Aber ich glaube,ich habe mich falsch ausgedrückt: Wollte eigentlich wissen, gibt es eine Pflicht ab einer bestimmten Betriebsgrösse, einen BR zu nhaben? Gruß Seehund
Community-Antworten (3)
23.02.2010 um 22:10 Uhr
@Seehund, guck mal!
"§ 1 Errichtung von Betriebsräten (1) In Betrieben mit in der Regel mindestens fünf ständigen wahlberechtigten Arbeitnehmern, von denen drei wählbar sind, werden Betriebsräte gewählt. Dies gilt auch für gemeinsame Betriebe mehrerer Unternehmen."
23.02.2010 um 22:11 Uhr
Auch ab einer bestimmten Betriebsgröße ändert sich nichts an dem, was der Herr kriegsrat gesagt hat, es haben Dich hier schon alle richtig verstanden. ;-))
23.02.2010 um 23:27 Uhr
Man kann natürlich niemanden dazu prügeln, für den BR zu kandidieren. Aber wenn die Beschäftigten eines Betriebs die Chance dazu nicht nutzen, das wäre ungefähr so sinnvoll, wie sich ein Auto zu kaufen und dann nicht damit zu fahren.
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