Erstellt am 10.10.2024 um 15:11 Uhr von Catweazle
Nein, es kann nur ein 9er gewählt werden. Der Anspruch der Freistellung ergibt sich aus der Größe des Betriebs und nicht des BRs.
Erstellt am 10.10.2024 um 15:25 Uhr von celestro
"Wird jetzt die nächst kleinere Betriebsgröße angenommen, könnte aus den 9 Kandidaten ein 7er Gremium mit 2 Ersatzleuten gebildet werden. "
Eine kleinere BR-Größe gäbe es nur, wenn sich WENIGER als 9 Kandidaten zur Wahl gestellt hätten. Bei 8 Personen dementsprechend 7+1, bei 7 aber eben 7 und nicht 5+2.
"Ich finde keine Info dazu,"
Wo hast Du denn geguckt? Google: "zu wenig kandidaten betriebsratswahl"
erster Treffer:
https://www.betriebsrat.de/rechtsprechung/br/urteil/betriebsratswahl-kleinerer-betriebsrat-bei-zu-wenig-kandidaten-zulaessig
Erstellt am 11.10.2024 um 10:49 Uhr von GabrielBischoff
Es sind doch genau richtig viele Kandidaten da? Es kann natürlich noch vorkommen, dass ein Kandidat keine Stimmen kriegt - dann müsst ihr in der Tat vekleinern.
Erstellt am 14.10.2024 um 10:02 Uhr von rtjum
"Es kann natürlich noch vorkommen, dass ein Kandidat keine Stimmen kriegt - dann müsst ihr in der Tat vekleinern."
Interessante Fragestellung, Größe des Gremiums legt ja der Wahlvorstand vor der Wahl fest. Geht das dann mit "Verkleinern" überhaupt noch?
Erstellt am 14.10.2024 um 10:36 Uhr von Olav HB
Der Wahlausschuss kann, wenn absehbar sein sollte, dass nicht ausreichend Kandidaten gemeldet werden, entscheiden eine um eine Stufe kleineren BR auszuschreiben (i.d.F. also 7). Gibt es dann doch 9 Bewerber, gibt es zwei Ersatzleute. Wird ein 9-er Gremium ausgeschrieben und gibt es 9 Kandidaten, ist ein 9-er BR gewählt. Gibt es dagegen weniger als 9 Kandidaten wird der nächste passende ungerade Anzahl von BR-Mitglieder gewählt.
In diesem Fall betrifft es ein Betrieb mit mehr als 200 und weniger als 400 Beschäftigten, da ist mindestens ein BR-Mitglied freizustellen. Man kann aber, in Abstimmung mit dem AG diese Freistellung auch auf 2 Personen aufteilen.