Erstellt am 23.02.2010 um 17:07 Uhr von HugoMüller
Hallo ZigZag,
mal abgesehen von der BR-Wahl. Wie lange sind denn die 8 Mitarbeiter/innen bei Euch schon tätig. Das Kündigungsschutzgesetz gilt teilweise erst ab 5 bzw. 10 oder mehr Arbeitnehmern.
Da nützt dann ein BR auch nicht viel.....
Der Schwellenwert zur Anwendung des Kündigungsschutzgesetzes wird auf zehn Arbeitnehmer bei Neueinstellungen erhöht. In Betrieben mit zehn oder weniger Arbeitnehmern gilt das Kündigungsschutzgesetz nicht für neu eingestellte Arbeitnehmer, d.h. für Arbeitnehmer, deren Arbeitsverhältnis nach dem 31.12.2003 begonnen hat.
Arbeitnehmer, die am 31.12.2003 in einem Betrieb mit mehr als fünf Arbeitnehmern beschäftigt waren, haben weiterhin Kündigungsschutz.