Geplante Listenwahl anfechtbar?
Hallo Zusammen,
bei uns wurde kurz vor Ende der Fristen eine Listenwahl initiiert. Dadurch wurden Kollegen die nicht anwsend sein konnten einfach auf eine x-beliebige Liste gepackt. Nachher sind diese damit natürlich nicht einverstanden. Ist es rechtens jetzt diese Listenwahl (die noch nicht stattgefunden hat) zu annulieren und nochmal von vorn an zu fangen?
Gibt es hierzu ein Gesetz wo ich nochmal nachlesen kann oder muss man die Wahl so durchziehen wie geplant?
Vielen Dank
Community-Antworten (4)
23.02.2010 um 09:48 Uhr
Honour
Bist DU Wahlvorstand? Wenn ja eine Schulung besucht? Wenn NEIN sollte diese dringen sein. Aber auch einmal den blauen Button nutzen (oben links) kann weiterhelfen.
Tipp einmal das Thema nachlesen " Einreichung gültiger Listen"
23.02.2010 um 10:09 Uhr
***Dadurch wurden Kollegen die nicht anwsend sein konnten einfach auf eine x-beliebige Liste gepackt. *** Wer packt wen wohin? Den Satz solltest du vielleicht noch einmal erläutern.
23.02.2010 um 12:12 Uhr
Honour,
haben den die, die auf die Listen "gepackt" wurden, ihr schriftliches Einverständnis hierzu abgegeben ?
Wie sieht es mit den erforderlichen Stützunterschriften aus ?
23.02.2010 um 12:19 Uhr
Hallo Delagundula,
nee haben die nicht. Die haben teilweise schriftlich festgelegt auf welche Liste und welcher Platz sie dort haben wollten. Hat man wohl nicht respektiert.
Stützunterschriften haben alle gehabt, allerdings ist man von eine Persönlichkeitswahl ausgegangen.
Gruss
Verwandte Themen
BR-Listenwahl anfechtbar durch Streichung??
ÄlterHallo, auch wenn es viel zu diesem Thema gibt, habe ich noch nicht die passende Antwort auf mein Problem gefunden. Bei uns stehen nächste Woche Wahlen an. Es wird eine Listenwahl sein und auch ich
Zählen geplante Stellen?
ÄlterHallo, wir sind laut Mitarbeiterliste des AG 20 AN. Es gibt aber eine geplante Azubi-Stelle (momentan vakant, da Trennung in der Probezeit). Dürfen wir diese geplante Stelle mitberechnen, damit wir
Listenwahl - Notwendige Anzahl von wählbaren Mitgliedern
ÄlterHallo an Alle, In unserem Unternehmen wird normallerweise die Form der Personalwahl angewandt (die Info und Vorgehensweise bzgl. Listenwahl und "Schubladenliste" wurde vom BR bei einer Info-Veranst
Listenwahl vs Personenwahl - wer bestimmt das?
ÄlterHallo, wir bekommen demnächst einen neuen Betriebsrat. Unsere Belegschaft zählt etwa 500-600 Mitarbeitern. Bei der letzten Wahl hatten wir eine Personenwahl. Nun verkündete der amtierende Betriebsr
Listenwahl - Kann eine Listenwahl durchgeführt werden wenn die Anzahl der Wahlberechtigten unter 50 ist?
ÄlterHallo ich habe eine Frage zur Listenwahl Ich möchte eine Listenwahl durchführen und keine Personenwahl. Kann eine Listenwahl durchgeführt werden wenn die Anzahl der Wahlberechtigten unter 50 ist?