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Stützunterschrift Leasingarbeitnehmer

H
Hohenloher
Nov 2016 bearbeitet

Hallo, kann ein Leasingarbeitnehmer bei uns im Betrieb auch eine Stützunterschrift für einen Wahlvorschlag abgeben? Er ist ja wahlberechtig aber nicht wählbar. Beinhaltet die Wahlberechtigung auch das Recht zur Stützunterschrift? Ich habe nirgendwo etwas darüber gefunden.

Danke schon mal

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Community-Antworten (1)

E
Erwin

22.02.2010 um 16:01 Uhr

Ja, stützen kann jeder aktiv Wahlberechtigte

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