mal ne (vielleicht doofe) frage:
ein MA wurde gekündigt (kündigungsfrist geht über den zeitpunkt der br-wahl hinaus), momentan isser freigestellt.
*zum zeitpunkt der wahl* ist er dann noch angestellt oder? also könnte er sich auch aufstellen lassen?
Erstellt am 19.02.2010 um 12:03 Uhr von hzcarstens
Aufstellen lassen kann er sich, aber wofür da die Kündigung schon vorher ausgesprochen wurde ist sie trotzdem rechtskräftig
Erstellt am 19.02.2010 um 12:13 Uhr von erwin
er wäre auch wählbar, aber mit Ablauf der Kündigungsfrist würde er sofern er gewählt würde er sofern er Kündigungsschutzklage erhoben hat verhindert sein. Gewinnt er die Klage, wäre er wieder BR (nicht mehr verhindert).