Hallo zusammen,
Ich habe jetzt viel gesucht aber keine klare Aussage gefunden.
Erstmal was ist zu beachten und was ist passiert.
Unser Betrieb wählt Mitte April 2018 einen neuen BR und alles ist bis dato sauber abgelaufen.
Es gibt nur eine Liste und somit eine Personenwahl. Die Briefwahl ist laut §24 Abs 1 und Abs 2 der WO angelaufen.
Jetzt hat eine Mitarbeiterin die auf der Personenwahlliste sich zur Wahl aufgestellt hat von sich aus zu Ende April 2018 gekündigt.
Nun meine Fragen:
• Ist diese Mitarbeiterin noch wählbar?
• Wie werden die Stimmen der Briefwahl berücksichtigt?
• Wie müssen wir die Mitarbeiter allgemein informieren, dass eine Person auf der Wahlliste von selbst gekündigt hat, wenn diese evtl. nicht mehr wählbar ist?

Vielen Dank im Voraus.