Hallo,


es wurde eine stützunterschrift von einem leiharbeiter geleistet der länger als drei monate bei uns tätig war.

am freitag lief die frist ab und er bekam danach beischeid das er ab montag nicht mehr lommen soll, wurde ihm von seinem arbeitgeber mitgeteilt, bleibt die unterschrift dennoch gültig?

weil er zur wahl wohl nicht mehr da ist.


mfg