Ich hab da mal eine Frage.
Da gibt es das Unternehmen A mit 1000 Arbeitnehmern. BR vorhanden. A bildet nun mit Unternehmen B einen Gleichordnungskonzern. B hat auch einen BR. Solange es zwei Betriebe sind, passiert ja nix. Nun ziehen die AN von B ins Gebäude von und man bildet einen Gemeinschaftsbetrieb. Damit verliert der BR von B seine Existenzberechtigung. Gibt es nun Neuwahlen? Wenn ja, auf welcher Grundlage? Freue mich auf die hilfreichen Antworten und wünsche allen ein schönes Wochenende.