Mehr als 50% nicht gefragt wegen WV - was kann der WV tun?
uber 50% unsere Abeitnehmer sind nicht gefragt bei der listenvertrater ob die zu Betriebratswahl aufstellen möchte trozdem is die liste angenomme würden von WV die 50% möchte einspruch einlegen was kann der WV tun
Community-Antworten (3)
11.02.2010 um 16:24 Uhr
Niemand ist verpflichtet jemand zu fragen ob er auch auf die Liste will, da muss man sich schon selbst darum bemühen. Wenn die Abgabefrist noch nicht vorbei ist können ja noch mehr Listen eingereicht werden.
11.02.2010 um 16:24 Uhr
..es muss keiner gefragt werden. Der Wahlvorstand hängt einen Aufruf (Wahlaushang) zur Wahl auf. Dann müssen die AN selbst aktiv werden. Listevertreter müssen sich halt nur bei den Koll. bemühen um die notwenigen Stützunterschriften einzuholen. Bei wem bleibt ihnen überlasseb.
Ist also nichts mit Einspruch usw. Auf Deutsch, wenn die AN nicht die Aushänge lesen, haben sie Pech und dürfen weiter schlafen.
Einfach einmal im Web die Wahlodrnung suchen und lesen. Denn auch hier gilt "lese bildet"
11.02.2010 um 16:25 Uhr
Der Wahlvorstand kann gar nichts tun! Es liegt ja am Listenvertreter wer auf seiner Liste kommen soll/darf! Ihr habt aber die Möglichkeit selbst eine Kandidatenliste zu eröffnen!
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