Erstellt am 10.02.2010 um 13:06 Uhr von rolfo
Die Wahl gilt als angenommen wenn der Gewählte nicht binnen der Frist widerspricht.
Erstellt am 10.02.2010 um 13:17 Uhr von Kölner
...und der Gewählte kann seine Annahme auch direkt erklären!
Erstellt am 10.02.2010 um 13:19 Uhr von MonaLisa
@MarLis,
das BetrVG schreibt nicht vor, dass ausdrücklich - mündlich - schriftlich - "ja" gesagt werden muss. Es genügt (siehe 'rolfo'), 3 Tage verstreichen zu lassen.
Und trotzdem finde ich es besser, wie beim guten alten Standesamt - ausdrücklich zu fragen und ausdrücklich "JA" zu sagen! Auch gerne schriftlich!
Dieses Ja hat im übrigen den Vorteil, dass es höchstens 4 Jahre lang von Bedeutung ist...... ;-))
Erstellt am 10.02.2010 um 13:21 Uhr von MarLis
@rolfo: das habe ich auch so im §17 gelesen. Die Frage ist, ob man verpflichtet ist diese Frist verstreichen zu lassen, auch wenn alle Gewählten bereit sind die Wahl anzunehmen.
@Kölner: gibt es hierzu eine entsprechende Referenz? §17 spricht wie gesagt nur von verstreichen der Frist.
Ergänzung: Hintergrund ist, dass wir den Zeitraum bis zur Bekanntmachungdes Wahlergebnisses §18 und damit dem Zeitpunkt zu dem der (erste) Betriebsrat im Amt u.U. gerne kürzer haben wollen.
Erstellt am 10.02.2010 um 13:46 Uhr von rolfo
Wenn alle gewählten BR`s zustimmen kann die konstituierende Sitzung auch früher sein. Es heisst ja binnen 3 Arbeitstagen, und wenn wie gesagt am 1. Tag alle ja sagen, warum nicht.
Tritt dann doch noch einer zurück rückt das Ersatzmitglied nach
Erstellt am 10.02.2010 um 14:17 Uhr von Kölner
@MarLis
Reicht Dir der Hinweis auf die aktuellen Kommentierungen nach Fitting (25. Aufl.) und DKK?