Hallo,

ich habe 2 Fragen (vereinfachtes Wahlverfahren)
ist es zulässig, die Kandidatenliste eine Woche vor der Stimmabgabe auszuhängen und das Eingangsdatum für die Briefwähler auf denselben Zeitpunkt wie die Wahl zu legen?

Ich sehe da das Problem, dass die Briefwähler sich dann ja viel schneller entscheiden müssen, da diese noch Postlaufzeiten zu berücksichtigen haben.

Wie muss man die Kandidatenliste und das Wahlausschreiben bekanntmachen, wenn es Mitarbeiter gibt, die regelmäßig nicht am Standort sind?
Reicht es da aus, dieses zusätzlich zum offiziellen Aushang am schwarzen Brett auch noch über das Intranet verfügbar zu machen?