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Mitzählen oder nicht?

L
Larali
Nov 2016 bearbeitet

Bei uns werden am 01.03. 4 neue Mitarbeiter eingestellt (unbefristet), da ist das Wahlausschreiben gerade mal 3 Tage draußen. Dürfen wir diese 4 bei der BR-Größe mitzählen? (Es geht tatsächlich um die 200er Grenze)

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Community-Antworten (7)

K
Kölner

10.02.2010 um 10:11 Uhr

@larali Nö. Das Wahlausschreiben hängt doch. Nachher bei der Freistellung § 38 BetrVG ist das wieder etwas anderes...

M
Mainpower

10.02.2010 um 10:18 Uhr

Hallo, da hat Euer Chef aufgepasst. Nach der Veröffentlichung des Wahlausschreibens darf daran nichts mehr geändert werden. Der Wahlvorstand darf die im Wahlausschreiben angegebene Größe des Betriebsratsgremiums nicht mehr verändern.

K
Kölner

10.02.2010 um 10:30 Uhr

@mainpower Naja. Mit 7 BRM inkl. einer Freistellung kann man ja auch gut leben.

R
ridgeback

10.02.2010 um 10:32 Uhr

Larali,

Bei uns werden am 01.03. 4 neue Mitarbeiter eingestellt (unbefristet), da ist das Wahlausschreiben gerade mal 3 Tage draußen.

Und die Einstellungn kamen aus heiterem Himmel und ohne Wissen des BR?

P
pitsieben

10.02.2010 um 11:33 Uhr

@ Larali, habe ich richtig gelesen, das Wahlausschreiben wird am Freitag, den 26.02.2010, ausgehängt? Dann kann der WV die 4 neuen MA bei der Größe des BR`s mitzählen, also 9 Mitglieder. (siehe § 3 WO 2001) Bei der Feststellung der Zahl der regelmäßigen Beschäftigten bedarf es eines Rückblickes und der Einschäzung der zukünftigen Entwicklung. (siehe Kommentierung DKK zum § 9 BetrVG Rn 8)

K
Kölner

10.02.2010 um 12:24 Uhr

@pitsieben Super. Gut aufgepasst...

M
MarLis

10.02.2010 um 14:36 Uhr

Gleich mal eine Anschlussfrage hinterher:

Wenn die Grenze für den nächst grösseren Betriebsrat nur kurzfristig (genau in dem Monat der Wahlausschreibung) überschritten ist, wie stark muss der Wahlvorstand dann auf den Zusatz "in der Regel" in §9 BetrVG eingehen? Bitte die Antworten, wenn möglich belegen.

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