Betriebsratswahl - für Mitte März aufstellen lassen, obwohl man Ende März das Unternehmen bereits verlässt?
Darf man sich zur Betriebsratswahl für Mitte März aufstellen lassen, obwohl man Ende März das Unternehmen bereits verlässt?
Community-Antworten (2)
09.02.2010 um 15:16 Uhr
Was soll denn das für einen Sinn haben?
Dieser Kandidat nimmt doch einem anderen, der viel nützlicher für die Firma ist, den Platz weg. Klar kann ein Nachfolgekandidat nachrücken. Aber das ist doch nicht der Sinn einer Wahl, deren Ergebnis vier Jahre Bestand haben soll.
Michael
09.02.2010 um 15:20 Uhr
@Fragesteller, aber dürfen darf man.... :-)
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