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Vorschlgsliste + Stützunterschriften

V
vokuhila
Nov 2016 bearbeitet

Die Personen/Namen auf der Vorschlagsliste sind die automatisch, ohne jeglichen Hinweis, Stützunterschriften? Wenn ja, kann ich damit ein Problem bekommen, wenn diese Namen nochmals auf der Liste der Stützunterschriften vermerkt werden? Ist es notwendig die Personen die auf der Liste der Stützunterschriften vermerkt sind, auch deren Beschäftigung anzugeben? Meine Fragen deshalb, weil die Listen etwas unterschiedlich dargestellt sind.

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Community-Antworten (2)

B
birwein

08.02.2010 um 17:55 Uhr

Die Vorschlagslsiten bestehen aus der 1. Seitel den Bewerbern, dort müssen diese auch unterschreiben, dann darf der Bewerber natürlich auch auf der 2.Seite seine Stützunterschrift abgeben. Jede Seite müss fortlaufend nummeriert sein.

M
Maria

08.02.2010 um 18:52 Uhr

Bei den Stützunterschriften muss die Beschäftigung nicht angegeben werden. Unterschrift muss leserlich sein, oder darunter der Name des Unterzeichners deutlich erkennbar sein. Liste UND Stützunterschriften müssen fest verbunden sein (tackern). Sie gelten als eine Urkunde.

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