Hallo,

ich bin bei uns im Wahlvorstand und es stellt sich bei uns die Frage, ob Mitarbeiter, die in "Rente auf Zeit" sind, wählen bzw. gewählt werden dürfen. In einer Checkliste von Haufe Personal wird aufgeführt, dass Mitarbeiter die vorübergehend erwerbsunfähig sind sowohl wahlberechtigt als auch wählbar sind.

Für eine Klärung des Sachverhalts, wäre ich euch dankbar.