Dürfen Mitarbeiter, die in "Rente auf Zeit" sind wählen?
Hallo,
ich bin bei uns im Wahlvorstand und es stellt sich bei uns die Frage, ob Mitarbeiter, die in "Rente auf Zeit" sind, wählen bzw. gewählt werden dürfen. In einer Checkliste von Haufe Personal wird aufgeführt, dass Mitarbeiter die vorübergehend erwerbsunfähig sind sowohl wahlberechtigt als auch wählbar sind.
Für eine Klärung des Sachverhalts, wäre ich euch dankbar.
Community-Antworten (4)
05.02.2010 um 12:49 Uhr
@JoeMue Ich könnte mir vorstellen, dass Haufe sowas von im Recht ist, dass es einem schwindelig werden könnte. Hoffentlich meinen Haufe und auch Du das selbe: Die EU-Rente!
05.02.2010 um 13:04 Uhr
@Kölner Genau weil ich mir nicht sicher bin, habe ich die Frage hier in das Forum gestellt. Laut Aussage unseres Personalleiters handelt es sich um Personen, bei denen zur Zeit das Arbeitsverhältnis ruht, evtl. über mehrer Jahre hinweg. Übrigens unser Personalleiter ist der Meinung, dass diese Personen nicht wählen dürfen.
05.02.2010 um 13:18 Uhr
Das Problem hier ist dass auch in den Fällen in denen eigentlich klar ist dass der AN nicht mehr an den Arbeitsplatz zurückkehrt grundsätzlich nur befristete EU-Renten gewährt werden.
Betriebsverfassungsrechtlich ist das ein Problem.
05.02.2010 um 13:55 Uhr
@BentoBox Was für ein Problem ist das?
EU-Rentner (=Rentner auf Zeit) dürfen wählen.
Man sollte zur Wahl immer ein Seminar besuchen.
Verwandte Themen
Wählerliste evtl. nicht korrekt - wer kann Einspruch einlegen?
ÄlterHallo zusammen, ich hätte da mal eine blöde Frage. Die Sache ist relativ kompliziert. Wir haben seit 2004 einen Betriebsrat, der aus Unzufriedenheit von einer Minderheit der Belegschaft (damals
Gründung eines Betriebsrates innerhalb einer SE (Societas Europaea)
ÄlterHallo zusammen, ich arbeite in einer Firma, welche als SE gegründet wurde - der Firmensitz ist Berlin. Die SE ist in meinem Fall die Mutterfirma. Innerhalb des Unternehmens wurden GmbHs gegründet,
2 Betriebsstätten = 2 Betriebsräte. Jetzt will GF einen gemeinsamen Betriebsrat. Ist das rechtlich durchsetzbar?
ÄlterHallo, es sind ja nun demnächst wieder Betriebsratswahlen dazu habe ich mal einige Fragen. Firma A hat z.B. 1.000 Mitarbeiter auf zwei Betriebsstätten verteilt. Betriebsstätte A hat z.B. 300 M
Gesamtbetriebsrat oder eigener Betriebsrat ?
ÄlterEine Firma A mit ca. 40 Mitarbeitern ist 50:50 Joint Venture zweier größerer Firmen B & C. Der Standort der Firma ist in den Räumen von Firma B und bisher wurden die Mitarbeiter auch durch den Gesamt
Können die Mitarbeiter einer Niederlassung zu Betriebsrat Hauptsitz beitreten, wenn sie nach Entlassungswelle nur noch unter 5 Mitarbeiter in dieser Niederlassung sind?
ÄlterHallo, kann man nachträglich noch einem Betriebsrat zugeordnet werden, wenn man plötzlich am Standort unter 5 Mitarbeiter ist? Der Betriebsrat ist an einem Standort der Firma, wir sitzen an einem