Erstellt am 05.02.2010 um 11:49 Uhr von Kölner
@JoeMue
Ich könnte mir vorstellen, dass Haufe sowas von im Recht ist, dass es einem schwindelig werden könnte.
Hoffentlich meinen Haufe und auch Du das selbe: Die EU-Rente!
Erstellt am 05.02.2010 um 12:04 Uhr von JoeMue
@Kölner
Genau weil ich mir nicht sicher bin, habe ich die Frage hier in das Forum gestellt. Laut Aussage unseres Personalleiters handelt es sich um Personen, bei denen zur Zeit das Arbeitsverhältnis ruht, evtl. über mehrer Jahre hinweg. Übrigens unser Personalleiter ist der Meinung, dass diese Personen nicht wählen dürfen.
Erstellt am 05.02.2010 um 12:18 Uhr von BentoBox
Das Problem hier ist dass auch in den Fällen in denen eigentlich klar ist dass der AN nicht mehr an den Arbeitsplatz zurückkehrt grundsätzlich nur befristete EU-Renten gewährt werden.
Betriebsverfassungsrechtlich ist das ein Problem.
Erstellt am 05.02.2010 um 12:55 Uhr von braker
@BentoBox
Was für ein Problem ist das?
EU-Rentner (=Rentner auf Zeit) dürfen wählen.
Man sollte zur Wahl immer ein Seminar besuchen.