Erstellt am 04.02.2010 um 21:53 Uhr von ridgeback
radoplan,
da die regelmäßige Amtszeit 4 Jahre beträgt, ihr aber erst 2008 einen BR gewählt habt, endet die jetzige Amtszeit spätestens am 31.05.10. (§ 21 Satz 3 i. V. m. § 13 Abs. 3 Satz 1)
Erstellt am 05.02.2010 um 20:18 Uhr von radoplan
@ridgeback
die Neuwahl wurde notwendig, weil sich der "alte" BR hat sich nach BetrVG § 13 Abs.(2) Nr.2 aufgelöst hat.
Nun schreibt das BetrVG in § 21 folgendes vor:
§ 21 BetrVG - Amtszeit
In den Fällen des § 13 Abs. 2 Nr. 1 und 2 endet die Amtszeit mit der Bekanntgabe des Wahlergebnisses des neu gewählten Betriebsrats.
Die Bekanntgabe des Wahlergebnisses des in 2008 neu gewählten Betriebsrats war der 16.03.2008. Damit würde doch die Amtszeit des aktuellen BR am 16.03.2010 enden.
Oder bezieht sich dieser Satz auf die Amtszeit des "alten" BR?