Amtszeit bzw. Neuwahl des BR - Wie lange ist der 2008 neugewählte BR jetzt im Amt?
Mußten am 16.03.2008 einen neuen BR wählen, da die Mindestzahl (7) der BR-Mitglieder nicht mehr erreicht war und die Ersatzmitglieder bzw. Nachrücker aufgebraucht waren. Meine Frage: Wie lange ist der 2008 neugewählte BR jetzt im Amt - bis 15.03 oder bis zum 31.05 oder bis zum Datum des 2006 gewählten BR? Zur Info: Es war 2008 nicht eine Wahl in einem betriebsratslosen Betrieb - sondern nur eine Neuwahl wegen Minderzahl
Community-Antworten (2)
04.02.2010 um 22:53 Uhr
radoplan, da die regelmäßige Amtszeit 4 Jahre beträgt, ihr aber erst 2008 einen BR gewählt habt, endet die jetzige Amtszeit spätestens am 31.05.10. (§ 21 Satz 3 i. V. m. § 13 Abs. 3 Satz 1)
05.02.2010 um 21:18 Uhr
@ridgeback
die Neuwahl wurde notwendig, weil sich der "alte" BR hat sich nach BetrVG § 13 Abs.(2) Nr.2 aufgelöst hat. Nun schreibt das BetrVG in § 21 folgendes vor:
§ 21 BetrVG - Amtszeit
In den Fällen des § 13 Abs. 2 Nr. 1 und 2 endet die Amtszeit mit der Bekanntgabe des Wahlergebnisses des neu gewählten Betriebsrats.
Die Bekanntgabe des Wahlergebnisses des in 2008 neu gewählten Betriebsrats war der 16.03.2008. Damit würde doch die Amtszeit des aktuellen BR am 16.03.2010 enden.
Oder bezieht sich dieser Satz auf die Amtszeit des "alten" BR?
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