Darf ein Arbeitnehmer, der gegen eine arbeitgeberseitige Kündigung Klage erhoben hat wählen und evtl. gewählt werden? Der Arbeitnehmer wurde bereits 2009 gekündigt, er ist auch nicht mehr im Betrieb allerdings läuft die Kündigungsschutzklage noch. Muss er auf die Wählerliste?