Hallo
Bei uns stehen im März neuen Betriebsrat wahlen an
jetzt meine Frage
eine Kollegin wurde bei uns aus betrieblichen Gründen gekündigt. Sie hat die Kündigungsschutzklage eingereicht und hat im April Gerichtstermin. Darf die Kollegin trotzdem zur Wahl gehen um ihre Stimme abzugeben. Wenn Sie wählen darf, dann bitte wenn es geht, mit dem dazugehörigen § antworten
Vielen Dank