Teilnahme Ersatzwahlvorstand - bei den Wahlvorstandssitzungen?
Hallo Wir haben einen 3er Wahlvorstand und ein Ersatzwahlvorstand machte uns darauf Aufmerksam das Sie das Recht hat bei den Wahlvorstandssitzungen dabei zu sein. Quasi wenn wir die Listen nach Doppelunterschrift usw. kontrollieren. Muss ich das als Wahlvorstandsvorsitzender zulassen? Meine zwei Wahlvorstandskollegen/in sagen, wir sind dazu da und sonst niemand,wir wurden ja auch dazu gewählt. Und Ersatz nur wenn von uns 3 wer verhindert ist. Ich Denke auch, das ist so! Frage: Könnte die Kollegin hier Rechtlich gesehen die Teilnahme verlangen? Danke an Alle
Community-Antworten (2)
03.02.2010 um 09:22 Uhr
Hallo, der Ersatz hat nur im Vertretungsfall was im Wahlvorstand zu suchen. Es verhält sich genau so wie beim Betriebsrat. Die Öffentlichkeit ist Ausgeschlossen.
03.02.2010 um 09:22 Uhr
@Sanieris Nö!
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