Muss die Gewerkschaft zu Wahlvorstandssitzungen eingeladen werden?
Hallo muss die Gewerkschaft zu Wahlvorstandssitzungen eingeladen oder davon unterrichtet werden? In wie weit muss die Gewerkschaft vom Wahlvorstand auf dem laufenden gehalten werden?
Community-Antworten (1)
19.01.2006 um 14:27 Uhr
nein - muss sie nicht. Da die Gewerkschaft aber berechtigt ist, Wahlen zu fordern und Wahlvorschläge einzureichen, sollte sie schon über die Fristen und Termine der Wahl informiert werden.
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