Erstellt am 07.01.2021 um 13:28 Uhr von rsddbr
Nach meiner Kenntnis kannst du aus einer Liste nicht mehr austreten. Das musst du aber auch nicht, denn du entscheidest generell selbst, welche BR-Arbeit du erledigst und wie du dich bei Abstimmungen verhältst. Einen Listenzwang bei Abstimmungen gibt es nicht.
Die Liste war bei der Wahl relevant und anhand derer ist festgelegt, wer im Falle einer Verhinderung nachrückt. Ein Austritt aus der Liste würde hier nicht mehr funktionieren, da deine neue 1-Personen-Liste (du bezeichnest dich als "listenlos") bei der Wahl gar keine Stimmen bekommen hat.
Erstellt am 07.01.2021 um 13:30 Uhr von EDDFBR
Sein Mandat kann man nur dadurch verlieren, dass man zurücktritt oder aus dem BR ausgeschlossen wird. Die Wahlliste ist kein im BetrVG verankertes Organ oder Akteur, abseits der Bestimmung von Nachrückern. Und daran ändert sich auch durch irgendwelche Erklärungen deinerseits nichts.
Erstellt am 07.01.2021 um 19:21 Uhr von Kratzbürste
Du bist gewähltes BR-Mitglied. Welche betriebspolitische Gesinnung du hast, spielt keine Rolle. Da kannst du sagen, dass du den Idealen der Liste X nicht mehr folgst. Bei geschäftsführenden Ablauffragen wie z.B. Nachrücker oder ähnliches, wirst du aber der Liste zugeordnet, auf der du kandidiert hast.