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Listenwahl oder Personenwahl

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clara.kaiser
Jan 2021 bearbeitet

Hallo, bei uns steht die BR Wahl an (normales Wahlverfahren). Nach meiner Information darf niemand (Wahlvorstand, BR, Arbeitgeber) entscheiden ob das Verfahren Personenwahl oder Listenwahl erfolgt. Jetzt habe ich aber auf eine Infoseite folgendes entdeckt: "Arbeiten in Ihrem Betrieb mehr als 100 wahlberechtigte Arbeitnehmer, greift immer das normale Wahlverfahren in Verbindung mit der Listenwahl." Ist also für uns die Listenwahl verbindlich?

Besten Dank und viele Grüße

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Community-Antworten (10)

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celestro

06.01.2021 um 14:44 Uhr

"Ist also für uns die Listenwahl verbindlich?"

Nein!

Wird nur eine Liste eingereicht, gibt es Personenwahl. Die Wahrscheinlichkeit ist nur relativ gering, das es lediglich einen gültigen Wahlvorschlag geben wird.

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clara.kaiser

06.01.2021 um 14:50 Uhr

Danke. Das bringt mich zu meiner nächsten Frage. Wenn z.B. 3 Personen ihren Wahlvorschlag (nur für sich) einreichen, also 3 einzelne Kandidaten und dann kommt eine Wahlvorschlag als Liste hinzu. Wie geht man mit den 3 Personenwahlen um?

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celestro

06.01.2021 um 15:01 Uhr

Es gibt keine "3 Personenwahlen". Wenn 3 einzelne Kandidaten einen Wahlvorschlag einreichen, dann gibt es damit schon 3 Wahlvorschläge bzw. sind das dann schon 3 Listen. Kommt noch ein Vorschlag mit z.B. 5 Kandidaten dazu, hat man damit bereits 4 Listen.

Eine Personenwahl wäre bei Euch nur möglich wenn ALLE Kandidaten sich auf einen Wahlvorschlag schreiben und nur dieser EINE Vorschlag eingereicht wird.

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clara.kaiser

06.01.2021 um 15:05 Uhr

Ok, dann versteh ich das. Jeder Vorschlag (sollte es mehrere geben) wird als eigenständige Liste betrachtet, egal wieviel Kandidaten sich darauf befinden. Somit darf dann aber auch nur pro Wähler eine Stimme abgegeben werden (für eine Liste). Richtig?

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celestro

06.01.2021 um 15:18 Uhr

"Jeder Vorschlag (sollte es mehrere geben) wird als eigenständige Liste betrachtet, egal wieviel Kandidaten sich darauf befinden."

Korrekt!

"Somit darf dann aber auch nur pro Wähler eine Stimme abgegeben werden (für eine Liste). Richtig?"

Richtig! Bei nur 1 Liste kann jeder Wähler so viele Kreuze machen, wie BRM zu wählen sind. Gibt es 2 oder mehr Listen, dann muss man sich 1 aussuchen.

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enigmathika

06.01.2021 um 15:22 Uhr

Richtig.

@celestro "Wird nur eine Liste eingereicht, gibt es Personenwahl. Die Wahrscheinlichkeit ist nur relativ gering, das es lediglich einen gültigen Wahlvorschlag geben wird."

Wenn das erste Mal gewählt wird und die Arbeitnehmer "keine Ahnung" haben, kann der Wahlvorstand problemlos darauf hinwirken, dass sich alle Kandidaten auf eine Liste schreiben. (das wird mir auch kein zweites Mal passieren ?)

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celestro

06.01.2021 um 15:25 Uhr

das darf der WV aber eigentlich nicht. ;-)

P.S. Kenne eine Firma, da wurde jahrelang eine Liste ausgelegt, damit es Personenwahl gibt. Jedem war klar ... würde man sich da nicht drauf schreiben, sondern eine weitere Liste einreichen, würde man geteert und gefedert werden.

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clara.kaiser

06.01.2021 um 16:15 Uhr

Danke :) Unser aktueller BR möchte sich als eine Liste aufstellen. Wer darf denn festlegen, wer auf die Liste aufgenommen wird? Kann man sagen "ich möchte da auch mit drauf!"? Denn nach jetzigem Stand wird geplant, auch Personen aufzunehmen, die bisher noch nicht im BR tätig waren. Komisch nur das sie sich dann "alter BR" nennen wollen. Und wie wird dortige Reihenfolge festgelegt? von wem?

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Catweazle

06.01.2021 um 17:40 Uhr

Der/die Organisator/en dieser Liste bestimmen die Reihenfolge.

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celestro

06.01.2021 um 17:56 Uhr

und wenn es am Ende mehr als eine Liste gibt, ziehen die Personen in der Reihenfolge in den BR ein. Der alte BR wird sich also "oben" hinsetzen und die hinteren kommen dann nicht in den BR.

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