Erstellt am 06.01.2021 um 13:44 Uhr von celestro
"Ist also für uns die Listenwahl verbindlich?"
Nein!
Wird nur eine Liste eingereicht, gibt es Personenwahl. Die Wahrscheinlichkeit ist nur relativ gering, das es lediglich einen gültigen Wahlvorschlag geben wird.
Erstellt am 06.01.2021 um 13:50 Uhr von clara.kaiser
Danke. Das bringt mich zu meiner nächsten Frage. Wenn z.B. 3 Personen ihren Wahlvorschlag (nur für sich) einreichen, also 3 einzelne Kandidaten und dann kommt eine Wahlvorschlag als Liste hinzu. Wie geht man mit den 3 Personenwahlen um?
Erstellt am 06.01.2021 um 14:01 Uhr von celestro
Es gibt keine "3 Personenwahlen". Wenn 3 einzelne Kandidaten einen Wahlvorschlag einreichen, dann gibt es damit schon 3 Wahlvorschläge bzw. sind das dann schon 3 Listen. Kommt noch ein Vorschlag mit z.B. 5 Kandidaten dazu, hat man damit bereits 4 Listen.
Eine Personenwahl wäre bei Euch nur möglich wenn ALLE Kandidaten sich auf einen Wahlvorschlag schreiben und nur dieser EINE Vorschlag eingereicht wird.
Erstellt am 06.01.2021 um 14:05 Uhr von clara.kaiser
Ok, dann versteh ich das. Jeder Vorschlag (sollte es mehrere geben) wird als eigenständige Liste betrachtet, egal wieviel Kandidaten sich darauf befinden. Somit darf dann aber auch nur pro Wähler eine Stimme abgegeben werden (für eine Liste). Richtig?
Erstellt am 06.01.2021 um 14:18 Uhr von celestro
"Jeder Vorschlag (sollte es mehrere geben) wird als eigenständige Liste betrachtet, egal wieviel Kandidaten sich darauf befinden."
Korrekt!
"Somit darf dann aber auch nur pro Wähler eine Stimme abgegeben werden (für eine Liste). Richtig?"
Richtig! Bei nur 1 Liste kann jeder Wähler so viele Kreuze machen, wie BRM zu wählen sind. Gibt es 2 oder mehr Listen, dann muss man sich 1 aussuchen.
Erstellt am 06.01.2021 um 14:22 Uhr von Enigmathika
Richtig.
@celestro
"Wird nur eine Liste eingereicht, gibt es Personenwahl. Die Wahrscheinlichkeit ist nur relativ gering, das es lediglich einen gültigen Wahlvorschlag geben wird."
Wenn das erste Mal gewählt wird und die Arbeitnehmer "keine Ahnung" haben, kann der Wahlvorstand problemlos darauf hinwirken, dass sich alle Kandidaten auf eine Liste schreiben. (das wird mir auch kein zweites Mal passieren ?)
Erstellt am 06.01.2021 um 14:25 Uhr von celestro
das darf der WV aber eigentlich nicht. ;-)
P.S. Kenne eine Firma, da wurde jahrelang eine Liste ausgelegt, damit es Personenwahl gibt. Jedem war klar ... würde man sich da nicht drauf schreiben, sondern eine weitere Liste einreichen, würde man geteert und gefedert werden.
Erstellt am 06.01.2021 um 15:15 Uhr von clara.kaiser
Danke :) Unser aktueller BR möchte sich als eine Liste aufstellen. Wer darf denn festlegen, wer auf die Liste aufgenommen wird? Kann man sagen "ich möchte da auch mit drauf!"? Denn nach jetzigem Stand wird geplant, auch Personen aufzunehmen, die bisher noch nicht im BR tätig waren. Komisch nur das sie sich dann "alter BR" nennen wollen. Und wie wird dortige Reihenfolge festgelegt? von wem?
Erstellt am 06.01.2021 um 16:40 Uhr von Catweazle
Der/die Organisator/en dieser Liste bestimmen die Reihenfolge.
Erstellt am 06.01.2021 um 16:56 Uhr von celestro
und wenn es am Ende mehr als eine Liste gibt, ziehen die Personen in der Reihenfolge in den BR ein. Der alte BR wird sich also "oben" hinsetzen und die hinteren kommen dann nicht in den BR.