Hallo,
bei uns steht die BR Wahl an (normales Wahlverfahren).
Nach meiner Information darf niemand (Wahlvorstand, BR, Arbeitgeber) entscheiden ob das Verfahren Personenwahl oder Listenwahl erfolgt.
Jetzt habe ich aber auf eine Infoseite folgendes entdeckt: "Arbeiten in Ihrem Betrieb mehr als 100 wahlberechtigte Arbeitnehmer, greift immer das normale Wahlverfahren in Verbindung mit der Listenwahl." Ist also für uns die Listenwahl verbindlich?

Besten Dank und viele Grüße