Wahlvorstand - Darf ich mich als Wahlvorstnd in meiner Firma freistellen lassen um meine Arbeit ausführen zu können?
Darf ich mich als Wahlvorstnd in meiner Firma freistellen lassen um meine arbeit ausführen zu können?
Community-Antworten (6)
31.01.2010 um 21:27 Uhr
marcell der AG hat Dich immer für die Zeit freizustellen, die für Deine Aufgabe erforderlich ist. Mehr nicht!
31.01.2010 um 21:28 Uhr
Ja, das darfst Du, und das solltest Du sogar, denn wann sollst du es sonst machen.
31.01.2010 um 21:31 Uhr
rainer, nein, er darf nicht, der AG muss ;-))))))
31.01.2010 um 21:40 Uhr
Wahlvorstandsmitglieder müssen sich erst informieren. Niemand kann alles wissen und alles richtig machen. Die Gewerkschaften und verschiedene Unternehmen führen geeignete Seminare und Schulungen durch. Jedes Mitglied des Wahlvorstands hat einen Anspruch auf Teilnahme an einer Schulung. Der Arbeitgeber hat alle für die Teilnahme an der Schulung entstehenden Kosten zu tragen und unterliegt der Verpflichtung zur Entgeltfortzahlung. Den Beschluss, dass die Wahlvorstandsmitglieder an einer Schulung der Gewerkschaft teilnehmen, fasst der Wahlvorstand.
Zu den Sitzungen des Wahlvorstandes bist du natürlich freigestellt.
Ich bitte dich, dies nicht zu Verwechseln mit dem Freistellungsanspruch des BR.
31.01.2010 um 21:44 Uhr
nicoline, Sorry, Deine Antwort trifft es natürlich genauer. Aber Schimpf nicht gleich so streng mit mir , ich bin sensibel.
31.01.2010 um 22:37 Uhr
rainerle, findest Du das schimpfen =>> ;-)))))) ???? Nie nich würde ich doch mit Dir schimpfen ;-))))))))
delagundula ich hoffe, Du kandidierst ;-)))
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