Erstellt am 04.01.2021 um 15:24 Uhr von Enigmathika
Eine Wahl ist gültig, solange sie nicht angefochten wird. Es müssen mindestens drei Arbeitnehmer die Wahl anfechten.
Du solltest Dich am Besten erkundigen, ob mehrere Briefwähler die Unterlagen erst so spät erhalten haben. Dann könntet Ihr Euch für die Anfechtung zusammen tun.
Wenn Du allerdings mit dem Wahlergebnis zufrieden sein solltest, brauchst Du nichts weitr zu tun. Wie gesagt: die Wahl ist erst einmal gültig.
Gruß
Enigmathika
Ach ja: du hast nach Bekanntgabe des Wahlergebnisses zwei Wochen Zeit, die Wahl anzufechten.
Erstellt am 04.01.2021 um 15:27 Uhr von Kratzbürste
Es kommt darauf an.
Was ist rechtzeitig? Vielleicht hat der WV die Unterlagen rechtzeitig verschickt - aber die Post im Feiertagsmodus zu spät zugestellt? Wenn es ein Einzelfall war, wurde das Wahlergebnis wahrscheinlich dadurch nicht beeinflusst. Und und und
Am besten fragst du D.Trump?
Erstellt am 04.01.2021 um 15:52 Uhr von Enigmathika
@Kratzbürste
Aber dann gehört der Wahlvorstand geteert und gefedert, weil er den Wahltermin so ungünstig gelegt hat. ;)