Erstellt am 28.01.2010 um 14:47 Uhr von erwin
Ja, der Wähler kann in solchen Fälle 1-5 Kandidaten wählen (ankreuzen) muss es abe rnicht. Er kann auch nur 1 wählen (ankreuzen)
Erstellt am 28.01.2010 um 15:32 Uhr von Saxonia
Hallo, Danes -
na klar ist der gültig. Der Wähler kann auch nur einen Kandidaten ankreuzen. Der Wählerwille muss erkennbar sein. Findet Ihr bei der Auszählung z.B. einen Stimmzettel, auf dem mehr als 5 Kreuze sind, ist der ungültig. Das gleiche gilt für durchgestrichene Zettel o.ä. Es ist auch egal, ob Kreuze, Striche, ausgemalte Punkte - Hauptsache, sie sind einem Kandidaten zuzuordnen.
Gruß von Saxonia
Erstellt am 28.01.2010 um 15:37 Uhr von Kölner
Erstellt am 28.01.2010 um 15:37 Uhr von MisterT
...sorry für die vielleicht jetzt "blöde" Frage, aber wenn wie hier in diesem Fall ein BR mit 5 Mitgliedern gewählt werden soll bzw. muß, existieren ja zwischen 50 und 101 wahlberechtigte AN. Hierbei muss es doch zwangsläufig zu einer Listenwahl kommen, bei welcher doch nur 1 Stimme für 1 Liste abgegeben werden kann??
*leicht verwirrt*
Erstellt am 28.01.2010 um 15:49 Uhr von DonJohnson
@MisterT
Nee
- erstens: von 51 bis 100
- zweitens: siehe § 37 Wahlordnung
- drittens: wenn nur eine Liste eingereicht wurde gilt Personenwahl
- viertens: erwins Antwort stimmt
Erstellt am 28.01.2010 um 15:51 Uhr von Petrus
@Kölner: Wie, heißt der jetzt in Köln "Danes"?
Naja, bis Rosenmontag ist bei Euch eh alles anders - selbst Gott kriegt 'nen neuen Namen...