Wahlordnungen - Dürfen die neu Eingestellten auch wählen?
Hallo Leute, die neuen Wahlen stehen vor der Tür und am ersten März werden neue Arbeitnehmer eingestellt. Wahltag ist der 23 April. Dürfen die neu eingestellten auch wählen?
Community-Antworten (1)
27.01.2010 um 22:09 Uhr
nach § 7 BetrVG -> Ja Voraussetzung ist : AN des Betriebes, AN muß zur Belegschaft des Betriebes gehören, AN muß in einem ArbVerhältnis zum Betriebsinhaber stehen & innerhalb der betriebl. Organisation einen Arbeitsbereich zugewiesen bekommen, dann können auch neue AN mitwählen. Wählbar sind sie jedoch noch nicht!
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