Zwei Betriebe - ein gemeinsamer BR ?
Hallo, eine Frage zur Betriebsratswahl... Unser Unternehmen besteht aus zwei Standorten / Betrieben: München (ca. 300 MA) und Berlin (ca. 30 MA). Beide haben einen eigenen BR. Der Berliner BR ist "müde" und fragt, ober sich im Zuge der anstehenden BR-Neuwahl in den Münchener BR eingliedern kann. Konkret: Kann Berlin auf eine eigene Wahl verzichten und sich stattdessen an den Münchener Wahlen beteiligen? Sodass es in Zukunft nur noch einen gemeinsamen BR gibt? Wenn ja, gibt es formale Voraussetzungen. Abstimmung in Berlin? Wer entscheidet das konkret und anhand welcher Kriterien?
Danke und Gruß Christoph
Community-Antworten (2)
26.01.2010 um 14:12 Uhr
christoph
hier ist eine Frage des § 3 BetrVG Wenn ihr eine TV habt, wäre es Sache der Gewerkschaft per Tv so etwas zu regeln, an sonsten könnten es BR mit BV regeln.
Sinnvoller wäre es aber zwei BR zu behalten und dann die AN zu motivieren hier sich zur Wahl zu stellen.
26.01.2010 um 15:35 Uhr
Ich würde statt § 3 doch lieber den § 4 (1) Abs. 2 nehmen und Berlin per Beschluss zur Wahl in München zulassen. Besser einen Betriebsrat für alle als keinen in Berlin. Aber vielleicht hilft ja bei Müdigkeit Kaffee oder das Getränk mit den Flügeln ;-)
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