Hallo, eine Frage zur Betriebsratswahl...
Unser Unternehmen besteht aus zwei Standorten / Betrieben: München (ca. 300 MA) und Berlin (ca. 30 MA). Beide haben einen eigenen BR.
Der Berliner BR ist "müde" und fragt, ober sich im Zuge der anstehenden BR-Neuwahl in den Münchener BR eingliedern kann.
Konkret: Kann Berlin auf eine eigene Wahl verzichten und sich stattdessen an den Münchener Wahlen beteiligen? Sodass es in Zukunft nur noch einen gemeinsamen BR gibt? Wenn ja, gibt es formale Voraussetzungen. Abstimmung in Berlin? Wer entscheidet das konkret und anhand welcher Kriterien?

Danke und Gruß
Christoph