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Kann eine Gewerkschaft die Entsendung eines ihrer Beauftragten in den Wahlvorstand zurücknehmen?

L
Lader
Nov 2016 bearbeitet

Wenn ich als Beauftragter einer Gewerkschaft in den Wahlvorstand für die Betriebsratswahl entsendet wurde, und dies dem Wahlvorstand ordnungsgemäß zugestellt wurde, kann diese die Entsendung dann noch gegenüber dem Wahlvorstand zurückziehen. Ist das überhaupt noch möglich. Wie sieht dies rechtlich für mich aus in Bezug auf den besonderen Kündigungsschutz. Oder habe nur noch ich als Beauftragter die Möglichkeit den Wahlvorstand zu verlassen. Wer kann mir dazu Auskünfte geben.

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Community-Antworten (6)

E
Erwin

25.01.2010 um 21:03 Uhr

Ja, kann die Gewerkschaft. Der Beobachter der Gewerkschaft hat hieraus auch keinen besonderen Kündigungsschutz. Den haben mit Mitglieder des Wahlvorstandes.

K
Kölner

25.01.2010 um 21:49 Uhr

@all Also wenn es etwas gibt, was ich sofort abschaffen würde, dann wäre es dieses dumme 'lex Gewerkschaft' bei Wahlen.

E
Erwin

25.01.2010 um 21:53 Uhr

Kölner

...aber die von denen abgeschlossenen TV trotzdem gerne in Anspruch nehmen oder??

Es ist doch ganz klar, dass die Gewerkschaften bei BR/PR-Wahlen ihre Interssen haben und diese gerne einbringen möchten. Genau so wie die Parteien bei politischen Wahlen.

Weiter, viele BR wären ohne Unterstützung durch Gewrlschaften aufgeschmissen und in der Folge dann auch die AN

K
Kölner

25.01.2010 um 22:01 Uhr

@erwin Das Du vorrangig antwortest, hätte mir klar sein müssen.

Ich will hier keine Grundsatzdiskussion lostreten, aber wenn ich mir in so mancher Branche TV's ansehe, dann hätte man ohne selbigen vielleicht mehr. Gewerkschaft ist viel - aber nicht alles. Setz' also mal Deine rosarote Brille ab, bevor Du Plattitüden raushaust.

Und mal unter uns: Du hast Ver.di erlebt bei den TV-Verhandlungen mit der Post? Das war Herrschaftlich und an Arroganz nicht zu überbieten, zudem haben sie sich als Helfershelfer der Post aufgeführt. Oder die NGG, die es nicht duldet (Strategiepapier, O-Ton), 'dass in Betriebsräten mit NGG-TV Nichtmitglieder sitzen'. Oder die IGM, die Schulungsmaßnahmen bei Fremdanbietern 'mit aller Macht verhindern werden'.

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nicoline

25.01.2010 um 22:30 Uhr

@erwin Es ist doch ganz klar, dass die Gewerkschaften bei BR/PR-Wahlen ihre Interssen haben und diese gerne einbringen möchten. es ist mir nicht bekannt, dass im WV irgend etwas beschlossen werden kann, was ganz besonders gegen die Interessen der Gewerkschaften (z.T. schlechte TV abschliessen und möglichst viele Mitglieder haben) verstossen könnte und deshalb durch einen Beauftragten besonders beobachtungswürdig wäre. Und selbst wenn, hätte ein von der Gew. entsandter Beauftragter noch nicht einmal Stimmrecht. Also, wo ist der Sinn?

E
Erwin

25.01.2010 um 22:50 Uhr

nicoline

...der Sinn oder den Sinn kannst Du doch hier an den Fragen/ Themen erkennen. Es werden wohl nirgends so viele Fehler gemacht wie bei Wahlen der BR.

Da will nun die Gewerkschaft darauf achten, dass diese Fehler nicht zu Lasten "Ihrer", also der Gewerkschaftslisten gehen. Sie haben ja auch bei BR-Wahlen ein Recht gegen die Wahl/ das Ergebnis/ Verlauf usw. zu klagen. Das macht auch die Beobachter notwendig, denn so haben sie die Chancen Fehler und sich hieraus ergebene Recht und Gründe zu erkennen und zu klagen.

Das ist besonders dann immer für die GEwerkschaften wichtig, wenn es Listen gibt wleche in Konkurenz zu den Gewerkschaftslsiten auftreten. Hier könnten dann ja schon kleinste Fehler beim Auszählen beim Berechner der Plätze, also D'Hondt-Verfahren. Denn hier kann ja eine Stimme ausschlaggebend sein.

Leider haben gerade hier viele WV Probelme

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