Erstellt am 14.12.2020 um 11:09 Uhr von celestro
dem AG mitteilen, dass das zu kurzfristig ist und er das gerne für 1 Woche später haben kann.
Erstellt am 14.12.2020 um 13:22 Uhr von Kratzbürste
Ein ernstes Wort mit dem AG sprechen. Das darf sich nicht wiederholen. Droht ggf. Rechtsmittel an.
Aus Prinzip würde ich im Nachgang die Zustimmung verweigern.
Erstellt am 14.12.2020 um 13:52 Uhr von Dummerhund
Ich würde mir zumindest die genauen Gründe schriftl. darlegen lassen. Der BRV schaut drüber und entscheidet hier(ausnahmsweise) mal alleine ob die Gründe dafür ausreichend sind. Natürlich nur wenn das wirklich nur ne Ausnahme ist und der Auftrag wichtig ist.
Erstellt am 14.12.2020 um 14:35 Uhr von rtjum
Hallo,
wie läuft das denn sonst? Kommt Anmeldungen immer so spät oder war das eine Ausnahme, oder gibt es bei Euch sonst nie Mehrarbeit?
Je nachdem würde ich weiter vorgehen, wenn das sonst immer frühzeitig erfolgt denn Grund für diese "Verspätung" erfragen, wenn das immer oder zumindest öfter der Fall dem AG klar machen, dass das so nicht mehr hingenommen wird, dann müsst ihr als BR aber auch dazu stehen (evtl Sitzung mit Beschluss, dass das diesmal der Anwalt dem AG kostenpflichtig mitteilt)