Wahlvorschlagsliste - Muss der Arbeitgeber dem vereinfachten Wahlverfahren zustimmen?
Wir haben einen Betriebsrat und wählen am 01.03.2010 neu. Wir haben 88 wahlberechtigte Mitarbeiter. Muss der Arbeitgeber dem vereinfachten Wahlverfahren zustimmen? Wenn nicht, gilt ja das normale Wahlverfahren. Wie muss dann die Wahlvorschlagsliste aussehen? Was ist, wenn diese in Form nicht nach Vorschrift aussieht? Ist die dann ungültig?
Community-Antworten (1)
25.01.2010 um 15:49 Uhr
@audiasechs
Nein, der Arbeitgeber muss dem nicht zustimmen. Am Sichersten ist eine schriftliche Vereinbarung mit ihm.
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