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Dürfen Praktikanten wählen?

K
kikki
Nov 2016 bearbeitet

In unserem Betieb ist seit letztem Jahr eine Praktikantin die bei uns ein berufsbegleitendes Praktikum macht. Sie ist an 2 Tagen i.d. Woche im Betrieb. Darf sie wählen?

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Community-Antworten (3)

N
neskia

20.01.2010 um 10:29 Uhr

Eher doch,

LAG Schleswig-Holstein vom 25.03.2003 (2 TaBV 39/02)

Orientierungssatz: "Der Wahlvorstand kann eine Praktikantin als zu ihrer Berufsausbildung Beschäftigte im Sinne des § 5 Abs. 1 BetrVG ansehen, wenn aufgrund eines privatrechtlichen Vertrags berufliche Kenntnisse, Fertigkeiten und Erfahrungen vermittelt werden sollen. Soll nur ein allgemeiner Einblick in das Arbeitsleben ermöglicht werden, wie beispielsweise während eines schulischen Betriebspraktikums, erfolgt keine Ausbildung im Sinne des § 5 Abs. 1 BetrVG"

aus:

http://www.verdi-bub.de/urteile/archivalt/zahlenmaessige_groesse_des_betriebsrats_nach_9_betrvg_wahlberechtigung_einer_praktikantin/

N
neskia

20.01.2010 um 14:08 Uhr

@ Troisdorfer

Feigling ;-))

T
TROISDORFER

20.01.2010 um 18:23 Uhr

@neskia Nee Feige nicht,aber meine Antwort war total daneben ...

MFG Troisdorfer

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