Erstellt am 19.01.2010 um 19:46 Uhr von woolti
Hallo,
ich fürchte, daß man niemand von einer Kandidatur ausschließen kann. Ihr könnt nur hoffen, daß Eure Kolleginnen und Kollegen soviel Durchblick haben, diese "Dame" nicht zu wählen.
Erstellt am 19.01.2010 um 19:49 Uhr von erwin
immernett
>>>> Aufgrund ihres Verhaltens dann aber für diese BR-Periode vom BR ausgeschlossen.
Auf welcher rechtsgrundlage ist denn hier gehandelt worden?
Diesen BR sollte man wegen Rechtbeugung/ -verletzung nicht mehr wählen. Nur ein Arbeitsgericht kann einem gewählten BR das Mandat entziehen.
Die Koll. soll einfach eine eigen Liste aufmachen
Eine >>> "Gefahr" > war ganz klar rechtwiedrig!!! Wäre ein Fall für das ArbG gewesen, ich meine hier dass diese Koll. den BR/BRV hätte verklagen müssen.
Ggf. sind alle Beschlüsse bei welche man diese Koll. hätte als Nachrückerin / Ersatz laden müssen nun NICHTIG wegen fehlerhafter Ladung. Hier sollten welche ganz schnell einmal auf Grundseminare des BetrVG gehen.
>>> Gibt es denn eine Möglichkeit, solche Personen vom Aufstellen in der Wahlliste auszuschließen ?
Also ganz klar NEIN, es wäre im Gegenteil eine strafbare Handlung § 119 BetrVG, Haftstrafe bis 1 Jahr möglich, auch ggf. gegen den Wahlvorstand der so handeln würde
Erstellt am 19.01.2010 um 19:49 Uhr von neskia
"...Aufgrund ihres Verhaltens dann aber für diese BR-Periode vom BR ausgeschlossen..."
Verrate mal wie ihr das hinbekommen habt!
Erstellt am 19.01.2010 um 20:13 Uhr von immernett
Hallo !
Vielen Dank für die aufschlussreichen Antworten . . .
@von erwin
Es handelte sich um derartige Diskreditierungen, dass seitens der Betroffenen überlegt wurde diese Dame anzuzeigen. Das Arbeitsgericht wurde damals sicher eingeschaltet.
Für die Wortwahl "Gefahr" ist mir augenblicklich kein vergleichbares Wort eingefallen - daher habe ich "Gänsefüsschen" benutzt. Sorry dafür.
Beschlüsse, die diese Position hätten notwendig gemacht, gab es zum Glück nicht.
Danke für die Antwort hinsichtlich der strafbaren Handlung - !!!!!
Erstellt am 20.01.2010 um 06:57 Uhr von Tanzbär
Jede Belegschaft hat den Betriebsrat, den sie verdient haben. Also wählt die Dame!
Selbst ohne Schulungsbesuch: Lesen sollte man schon können.