Teilnahme an Sitzungen der Wahlkommission - von Ersatzmitgliedern?
Hallo zusammen,
kann mir jemand sagen, ob die Ersatzmitglieder der Wahlkommission zur Teilnahme an den Sitzungen der Wahlkommission berechtigt sind? Oder verhält es sich so wie im BR, dass Ersatzmitglieder nur geladen werden, wenn ein ordentliches Mitglied verhindert ist oder ausfällt? Leider habe ich bisher dazu nichts gefunden.
MfG
Community-Antworten (1)
19.01.2010 um 11:29 Uhr
Hallo, es verhält sich so wie bei BR-Sitzungen, nicht öffentlich.
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