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Ab wann muss man neu wählen?

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Stefanie2108
Nov 2020 bearbeitet

Hallo zusammen, gemäß unserer Unternehmensgröße muss unser BR aus 5 festen Mitgliedern bestehen. Wir hatten 5 gewählte sowie ein Ersatzmitglied. Nun ist im Sommer einer der festen 5 ausgetreten und unser Ersatzmitglied als vollwertiges Mitglied nachgerückt. Aus gesundheitlichen Gründen kündigt ein weiteres Mitglied auf Ende Februar sein Arbeitsverhältnis, was für uns ja bedeutet, dass wir nur noch zu viert sind. Sind wir noch handlungsfähig? Müssen wir dann vorgezogenen Neuwahlen machen? Die aktuelle Amtsperiode ginge noch bis Frühjahr 2022. Wir möchten eigentlich Neuwahlen vermeiden, da wir befürchten, dass sich nicht genügend Freiwillige finden werden und unser BR "sterben" könnte! Kann mir jemand weiterhelfen oder mir einen Tipp geben, wo ich mir die entsprechende Info her holen kann. Vielen lieben Dank!

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Community-Antworten (9)

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rsddbr

25.11.2020 um 12:41 Uhr

Wenn ihr nicht mehr genügend BR-Mitglieder habt und kein Ersatzmitglied, welches nachrücken kann, so müsst ihr neu wählen. Der Wahlvorstand ist ohne schuldhaftes Verzögern einzusetzen. Bis zur Wahl bleibt ihr im Amt und weiter handlungsfähig.

Sollten sich nicht genügend Kandidaten finden, so kann auch ein kleinerer BR gewählt werden. Darum kümmert sich dann der Wahlvorstand. So wäre es denkbar, dass wenn sich nur die 4 übrigen BRM wieder zur Wahl stellen, ein 3-köpfiges Gremium gewählt wird.

N
nicoline

25.11.2020 um 12:50 Uhr

Stefanie2108 gem. § 13 Abs.2 Nr.2 BetrVG https://www.gesetze-im-internet.de/betrvg/__13.html seid ihr verpflichtet, unverzüglich Neuwahlen einzuleiten. Unverzüglich heißt ohne schuldhafte Verzögerung. Bis zum regulären Wahltermin 2022 könnt ihr auf keinen Fall warten. Beschlußfähig und im Amt seid ihr, bis es einen neuen BR gibt (Bekanntgabe Wahlergebnis). Wenn sich keine 5 Leute zur Wahl stellen, könnt ihr auf die nächst kleinere Größe (3 BRM) gehen. Holt euch Hilfe von der Gewerkschaft oder einem Fachanwalt für Arbeitsrecht. Lasst den Wahlvorstand unbedingt schulen.

S
Stefanie2108

25.11.2020 um 12:55 Uhr

Hallo, Danke schon mal für die Antworten! Ich bin etwas verwirrt, wie ihr auf die kleinere Größe kommt. Im BetrVG ist doch geregelt, bei wie vielen AN wie viele BR-Mitglieder sein müssen. Wir gehören keiner Gewerkschaft an und möchten das gerne selbst lösen.

Wenn ein neuer BR mit weniger als den notwendigen 5 Mitgliedern gewählt wird, ist es ok, aber wenn wir jetzt mit weniger als 5 weiter machen, geht es nicht? Verstehe ich das richtig?

S
Stefanie2108

25.11.2020 um 18:40 Uhr

Danke für eure Antworten, jedoch ist mir nicht ganz klar, wie ihr darauf kommt, dass wir den neuen BR mit weniger Personen bilden können, nachdem wir neu gewählt haben und jetzt nicht. Gem. BetrVG ist doch geregelt wie viele BR Mitglieder auf wie viele AN gewählt werden müssen. Könntet ihr mir das bitte noch erklären? Vielen Dank!

S
Stefanie2108

25.11.2020 um 18:42 Uhr

Danke für eure Antworten, jedoch ist mir nicht ganz klar, wie ihr darauf kommt, dass wir den neuen BR mit weniger Personen bilden können, nachdem wir neu gewählt haben und jetzt nicht. Gem. BetrVG ist doch geregelt wie viele BR Mitglieder auf wie viele AN gewählt werden müssen. Könntet ihr mir das bitte noch erklären? Vielen Dank!

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celestro

25.11.2020 um 18:51 Uhr

https://www.kluge-seminare.de/br-portal/artikel/betriebsratswahl-was-ist-wenn-es-nicht-genuegend-wahlbewerber-gibt/

"In einem solchen Fall, in dem es weniger wählbare Arbeitnehmer als nach § 9 BetrVG zu wählende Betriebsratsmitglieder ist, richtet sich die Zahl der zu wählenden Betriebsratsmitglieder nach der nächstniedrigeren Betriebsgröße. Dies schreibt § 11 BetrVG vor."

wenn Ihr dann demnächst nur noch 4 seid, muss neu gewählt werden (Ihr könnt ja von den 4 Personen nicht einen raus werfen, um auf 3 zu kommen). Wenn sich bei der Neuwahl aber nur 4 Kandidaten finden, würde ein 3er BR gewählt werden.

S
Stefanie2108

25.11.2020 um 18:57 Uhr

Wir hätten im Unternehmen grundsätzlich schon mehr Personen, die "wählbar" wären, rein von den Voraussetzungen, die man dafür erfüllen muss. Jedoch möchte wahrscheinlich niemand in den BR eintreten, d.h. wir hätten genügend potentielle Kandidaten im Unternehmen, aber vermutlich nur 3-4 Freiwillige, die BR machen würden... Ist diese Begründung ausreichend um einen kleineren BR zu wählen? Habe hier im Forum verschiedenen Meinungen dazu gefunden...

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Catweazle

25.11.2020 um 19:52 Uhr

Ob genügend Kandidaten vorhanden sind könnt ihr erst erfahren wenn die Frist ggfls. Nachfrist für die Abgabe der Wahlvorschläge abgelaufen ist. Erst danach entscheidet sich die Größe des BR. Zuerst müsst ihr den Wahlvorstand bestellen und der sollte sich schulen lassen.

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XYZ68

26.11.2020 um 08:25 Uhr

Den Wahlvorstand müsst ihr aber erst besetzen, wenn ihr auf 4 BRM geschrumpft seid. Das wäre ja dann Anfang März und somit müsst ihr 2022 nicht schon wieder wählen.

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