Amtsniederlegung / Rücktritt - gibt es eine "einfache" gesetzlich konfirme Möglichkeit den Betriebsrat komplett aufzulösen ohne das "Neuwahlprozedere" durchzuführen?
hallo,
in den letzten wochen is unser betriebsrat explosionsartig auf eine einzig verbliebene person, mich, gechrumpft. im normalfall würden jetzt neuwahlen auf dem plan stehen. leider gibt es innerhalb unserer firma kein interesse mehr, den betriebsrat weiter am leben zu erhalten. meine frage ist: gibt es eine "einfache" gesetzlich konfirme möglichkeit den betriebsrat komplett aufzulösen ohne das "neuwahlprozedere" durchzuführen?
konnte in den gesetztestexten nichts verständliches finden...
tom
Community-Antworten (3)
18.01.2010 um 16:17 Uhr
@preacher
Na ja, wenn Du von Deinem Amt auch noch zurücktrittst, gibt es ja wohl keinen BR mehr. Und wenn dann niemand Neuwahlen initiiert - tja dann habt ihr das, was ihr anscheinend wollt - keinen BR mehr.
Abgesehen davon ist das das Unklügste was ihr machen könnt und für mich nicht nachvollziehbar.
18.01.2010 um 16:26 Uhr
hallo,
also bei euch geht ja Dinge ab........ versuche doch die Kollegen/innen davon zu überzeugen wie wichtig gerade in der jetzigen Zeit eine Arbeitnehmervertretung ist. Warum ist das so bei euch? da muss doch irgendetwas vorgefallen sein?!!!
19.01.2010 um 10:22 Uhr
@preacher
Nur um ein einziges Thema mal herauszuziehen:
Habt ihr kein Interesse an Kündigungsschutz (Anhörung nach §102 und Widerspruch mit der Folge dass die AN auch während des Kündigungsschutzprozesses weiter vom AG bezahlt werden, u. U. Jahrelang) oder sind Kündigungen bei Euch grundsätzlich ausgeschlossen bzw. sind einfach gottgegeben?
Wenn man einen BR hat ist es ein leichtes diesen am Leben zu halten. Wenn man nachdem der BR weg ist feststellt, das der AG plötzlich noch ganz andere Seiten aufzieht (es geht mit sicherheit noch schlimmer) und dann wieder einen BR ins Leben rufen will - das ist eine ganz andere Hausnummer.......
Überlegt Euch das wirklich gut.....
Verwandte Themen
Amtsniederlegung
ÄlterIch benötige "nur" eine Bestätigung oder eben auch nicht für meine bisher angelesene Auffassung: Wir sind ein 3-Mann BR Gremium, von denen jeder sein Amt niederlegt. Da ich gelesen habe, dass bei R
BR-Wahl Unfähigkeit bisheriger BR-Mitglieder - ist dagegen noch ein Kraut gewachsen?
ÄlterMoin moin! Ich bin seit vielen Jahren Mitarbeiter eines kommunalen Verkehrsunternehmens und gleichzeitig Vertrauensmann. Nun stehen auch bei uns BR-Wahlen an und zum ersten mal wird es eine Lis
Amtsniederlegung, kein Nachrücker
ÄlterHallo, wir sind ein 3-köpfiger BR mit 4 Ersatzmitgliedern. Die BRV scheidet demnächst durch Kündigung aus. Auf mündliche Nachfrage haben alle 4 Ersatzmitglieder es abgelehnt, in den BR nachzurücken.
Wer unterschreibt Amtsniederlegung der Vorsitzenden?
ÄlterHallo! Ohne zu sehr ins Detail zu gehen, werden alle Mitglieder des Betriebsrates zum selben Zeitpunkt ihr Amt niederlegen. Eine Amtsniederlegung sollte aber ja ebenfalls von der Vorsitzenden untersc
Rücktritt des Betriebsrats auch mit EBRM-Stimmen möglich?
ÄlterIch sinnier gerade über §13, Rücktritt des Betriebsrats. Qualifizierte Mehrheit ist klar, aber zählen Ersatzmitglieder auch mit? Beispiel 9er Rat: 4 "Normale" BRM anwesend, drei EBRM. Sechs Stimmen