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Wahlvorstand - ok, wenn der der Wahlvorstand nur aus Betiebsratsmitgliedern besteht?

S
Sonnenstrand
Nov 2016 bearbeitet

Hallo,habe eine Frage zur Betriebsratswahl ist es ok, wenn der der Wahlvorstand nur aus Betiebsratsmitglieder besteht. Vielen Dank für den Rat

4.93402

Community-Antworten (2)

D
DonJohnson

15.01.2010 um 20:30 Uhr

Ja

R
Rattle

15.01.2010 um 20:45 Uhr

@Sonnenstrand

bitteschön,

"§ 16 BetrVG Bestellung des Wahlvorstands

(1) Spätestens zehn Wochen vor Ablauf seiner Amtszeit bestellt der Betriebsrat einen aus drei Wahlberechtigten bestehenden Wahlvorstand und einen von ihnen als Vorsitzenden. Der Betriebsrat kann die Zahl der Wahlvorstandsmitglieder erhöhen, wenn dies zur ordnungsgemäßen Durchführung der Wahl erforderlich ist. Der Wahlvorstand muss in jedem Fall aus einer ungeraden Zahl von Mitgliedern bestehen. Für jedes Mitglied des Wahlvorstands kann für den Fall seiner Verhinderung ein Ersatzmitglied bestellt werden. In Betrieben mit weiblichen und männlichen Arbeitnehmern sollen dem Wahlvorstand Frauen und Männer angehören. Jede im Betrieb vertretene Gewerkschaft kann zusätzlich einen dem Betrieb angehörenden Beauftragten als nicht stimmberechtigtes Mitglied in den Wahlvorstand entsenden, sofern ihr nicht ein stimmberechtigtes Wahlvorstandsmitglied angehört."

mfg

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