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Personen- oder Listenwahl?

W
Werweisswas
Nov 2016 bearbeitet

Hallo zusammen!

Bei uns soll Anfang März der neue BR gewählt werden. Wahlausschreiben ist schon raus und wir (BR-Wahlvorstand) warten auf Wahlvorschläge. Bisher hatten wir immer nur eine Liste und somit eine Persönlichkeitswahl, obwohl wir über 100 MA haben. Dieses mal hat auch schon ein Kollege diese erste Liste aufgemacht und alle Interessenten zur Eintragung gebeten. Da alle von Personenwahl ausgehen ist die Reihenfolge auf der Liste nicht beachtet worden. Jetzt wurde dem Wahlvorstand aber die Mitteilung gemacht, dass es wohl mindesten eine zweite Liste geben soll. Diese wird wohl 5 Minuten vor Annahmeschluss erst reingereicht.

2 Fragen:

  1. Dürfen / müssen wir den Initiator und die Vorschläge der ersten Liste darauf hinweisen, dass es eine zweite Liste geben wird (wg. Reihenfolge auf der Liste bei Listenwahl)
  2. Darf evtl. nach Fristende noch der Termin für Vorschläge verlängert werden, da bisher alle von einer Persönlichkeitswahl ausgegangen sind? Wir haben noch etwas Luft bis zum Wahltermin)

Danke für jede Hilfe

6.560010

Community-Antworten (10)

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Kölner

15.01.2010 um 13:16 Uhr

@werweisswas Das ist dann Pech für die erste Liste.

W
werweisswas

15.01.2010 um 13:21 Uhr

Verstehe ich deine Antwort richtig, dass wir uns absolut zurückhalten müssen?

Die Frage kommt halt hoch, weil die bisherige Liste aufgrund der Vorgehensweise der letzten Jahre immer ohne Struktur/Reihenfolge gebildet wurde. Sollten wir als WV vielleicht nochmal darauf hinwesen, was passiert, wenn es eine zweite Liste gibt? Das Wahlausschreiben liest anscheinend nicht jeder so genau durch :-(

D
DeWalt

15.01.2010 um 13:27 Uhr

Eine Struktur/Reihenfolge kann auch nach Einreichen geändert werden. Allerdings geht das nur, wenn alle Kandidaten und die Unterstützer mit der neuen Reihenfolge einverstanden sind.

K
Kölner

15.01.2010 um 13:32 Uhr

@DeWalt Du willst eine eingereichte Liste noch mal ändern? Never!

P
Petrus

15.01.2010 um 14:21 Uhr

@werweisswas: In Deiner Eigenschaft als Wahlvorstand darfst Du das nicht. Aber willst Du (in der Eigenschaft als Arbeitnehmer) eventuell kandidieren? Wenn ich als Kandidat auf der offenen Liste kandidieren würde (weil ich das in den vergangenen Wahlperioden, in denen ich am Ende sogar gewählt wurde, auch gemacht habe) - dann würde ich meinen "Listenchef" drängen, mir in der Spalte "Listenreihenfolge der Kandidaten" eine möglichst kleine Ordnungszahl zu geben, da es ja sein könnte, es gibt eine zweite Liste...

R
rkoch

18.01.2010 um 09:36 Uhr

werweisswas, falls Du noch mitliest:

Solange die 1. Liste noch nicht eingereicht ist darfst Du den Listeneigner natürlich als Kollege darauf hinweisen das Du von einem gehört hast, der es von einem anderen gehört hat, das ein anderer Kollege eine zweite Liste machen will.....

H
hzcarstens

18.01.2010 um 14:11 Uhr

Hallo bereite doch schon mal mehrere Listen vor mit Stützunterschriften und erklärung der Listenteilnehmer auf welcher Liste sie kandidieren wollen, die packst du in die Schublade (noch nicht Offiziel beim Wahlvorstand eingereicht) wen dann eine zweite Liste kommt hollst du die anderen Listen raus reichst sie Offiziel beim Wahlvorstand ein und schon hast du mehrere Listen, mit einer kanns anderen Wahrscheinlichkeit wär gewählt wir

K
Kölner

18.01.2010 um 14:53 Uhr

@hzcarstens Das ist grober Unfug!

H
hzcarstens

18.01.2010 um 15:51 Uhr

@ Kölner du kanst es nennen wie du willst es ist völlig legal und wen jemand meint er muss 5 minuten vor schluss seine liste abgeben weil er in der persönlichkeitswahl keine chance hat in den BR zu kommen muss man halt gewappnet sein

K
Kölner

18.01.2010 um 16:13 Uhr

@Kollege hzcarstens Was dennkst Du, warum ich schreibe, dass Deine Antwort 'grober Unfug' ist?

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