Erstellt am 13.01.2010 um 12:40 Uhr von Kölner
@Hügor
Jawohl - reine Formsache.
Interessant wäre es nur, wenn einer der Fünfe die Wahl nachher nicht annimmt. Dann hättet ihr wieder ein Ersatz-BRM...
Erstellt am 13.01.2010 um 13:04 Uhr von erwin
@Kölner
Dann hättet ihr wieder ein Ersatz-BRM... ???
Wo soll bei einem 5er BR bei 5 Bewerber ein Ersatz-BRM herkommen??
Weiter wenn ein gewähltes BRM die Wahl nicht annimmt ist er ganz raus, er kann nicht sagen BRM nein, ERBM ja.
Oder ist es in Köln anders???
Erstellt am 13.01.2010 um 13:11 Uhr von Kölner
@erwin
Du liest nicht richtig!
Wenn einer der Fünfe die Wahl nicht annimmt und die anderen schon, dann hat der Betrieb ein 3köpfiges Gremium mit einem EBRM.
Erstellt am 13.01.2010 um 13:11 Uhr von MonaLisa
@erwin,
wenn von 5 BRM's einer nicht annimmt, bleiben logischerweise 4 BRM's übrig, richtig?
Ein Gremium mit 4 BRM's darf es nicht geben, richtig?
Was hälst du davon, wenn man auf die Regelung vom BetrVG zurückgreift und ein 3er Gremium bildet?
Somit wäre die Rechnung die Kölner (der war bestimmt in der Schule!) aufgestellt hat doch völlig richtig, oder?
Ein 3er Gremium mit einem Ersatzmitglied! Ist das nicht toll?
Erstellt am 13.01.2010 um 13:21 Uhr von Kölner
@MonaLisa
*grins* Schule wurde tatsächlich mal besucht *grins*
Kollege erwin liest sich jetzt erst einmal ein...
Erstellt am 13.01.2010 um 13:24 Uhr von erwin
all
ok, nicht zu Ende gedacht und den Beitrag falsch verstanden ;-))
Erstellt am 13.01.2010 um 13:42 Uhr von webun
@kölner:
Kollegen auf's Glatteis führen, ts, ts, ts :-))