Hallo zusammen,
es geht bei uns um die Klärung der Arbeitnehmer und Wahlberechtigten. Nun steht ja im BetrVG das Ehegatten vom Arbeitgeber usw. kein Wahlrecht haben. Wie ist es in einer GmbH ist dort der Arbeitgeber die Firma oder die Geschäftsführer? Bei uns arbeiten nämlich Frau und Kind vom Geschäftsführer in der Firma und hier stellt sich dann die Frage ob diese ein Wahlrecht haben.