Erstellt am 14.11.2020 um 12:15 Uhr von Krambambuli
Das müsste euer AG doch sagen können, wenn er sich darauf beruft.
Aber wie so immer: Es kommt darauf an. Eine Regelung, die vor dem Bestehen eines BR entstanden ist, gilt solange weiter, bis sie geändert werden soll.
Und da der BR in mitbestimmungspflichtigen Angelegenheiten immer auch ein Initiativrecht hat, könnt ihr die Änderungen bestehender Regelungen fordern. Verweigern kann sich der AG nicht .
Erstellt am 14.11.2020 um 12:43 Uhr von Dummerhund
Mitbestimmung weiter einfordern; gerade was technische Einrichtungen betrifft. Notfalls bis zur Einigungsstelle, denn dort muss der AG sein Äußerung ja auch beweisen können.
Erstellt am 14.11.2020 um 23:47 Uhr von ganther
"Notfalls bis zur Einigungsstelle..." Typisch Dummerhund.... Natürlich sollte der BR seine Mitbestimmung einfordern und auch durchsetzen, aber bevor man in eine Einigungsstelle geht sollte es mehr geben als "...muss der AG sein Äußerung ja auch beweisen...". Der BR muss selber wissen, was er wie regeln will und sich darüber im klaren sein, was auch tatsächlich durch eine Einigungsstelle spruchfähig ist. Ansonsten wird es schnell zu einem Desaster für den BR
Erstellt am 16.11.2020 um 13:21 Uhr von Enigmathika
Ich weiß nicht, ob ich Dich da falsch verstehe:
der AG entscheidet zum Beispiel, er baut eine Videoüberwachung ein. Er holt Angebote ein, prüft seine Finanzen etc. und es vergehen (nur als Beispiel) zwei Jahre, bis es tatsächlich zum Einbau kommt. In der Zwischenzeit wird ein Betriebsrat gewählt. Der AG muss meiner Ansicht nach trotzdem den BR einbeziehen, auch wenn er sich schon vor der Existenz des Betriebsrates für die Videoüberwachung entschieden hat.