hallo,
ein betriebsratsmitglied verlässt das unternehmen und ersatzmitglieder sind keine mehr verfügbar. muss der noch amtierende betriebsrat einen beschluss zur neuwahl fassen, oder reicht es, wenn der br-vorsitzende einen wahlvorstand beruft.

stimmt die frist beim vereinfachten wahlverfahren, wahlvorstand berufen und eine woche später muss die wahl stattfinden?? das wäre eigentlich nicht machbar.

vielen dank