Hallo Kollegen !
Folgende Frage
Ich bin als einzigster in Sachen Wahlen geschult worden und gleichzeitig Wahlvorstandsvorsitzender ,Ich wollte demnächst intern meine anderen Wahlvorstände schulen , wen darf Ich zur Sitzung einladen ?
Nur die beiden anderen Wahlvorstände oder habe Ich auch das Recht ,die beiden Ersatzmitglieder einzuladen und zu schulen?
Habe Ich ausserdem das Recht (nach absprache mit Vorgesetzten ) unsere drei anderen Betrieb(ca 20 km entfernt ) zu besuchen um mir ein Überblick von den Räumlichkeiten bzw. Aushängmöglichkeiten zur Wahl zu machen ?
Vielen Dank für Antworten