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Wahlvorstand - wer darf intern geschult werden

F
franzu
Nov 2016 bearbeitet

Hallo Kollegen ! Folgende Frage Ich bin als einzigster in Sachen Wahlen geschult worden und gleichzeitig Wahlvorstandsvorsitzender ,Ich wollte demnächst intern meine anderen Wahlvorstände schulen , wen darf Ich zur Sitzung einladen ? Nur die beiden anderen Wahlvorstände oder habe Ich auch das Recht ,die beiden Ersatzmitglieder einzuladen und zu schulen? Habe Ich ausserdem das Recht (nach absprache mit Vorgesetzten ) unsere drei anderen Betrieb(ca 20 km entfernt ) zu besuchen um mir ein Überblick von den Räumlichkeiten bzw. Aushängmöglichkeiten zur Wahl zu machen ? Vielen Dank für Antworten

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Community-Antworten (7)

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DerAlteHeini

03.01.2010 um 12:42 Uhr

franzu Der Wahlvorstand ist der "Herr" der Betriebsratswahl. Er beschließt, genauso wie der BR, sein vorgehen eben nur in Sachen Betriebsratswahl. Wenn der Wahlvorstand der Meinung ist, dass er geschult werden muss, so beschließt er es und lässt sich schulen. Ob es sinnvoll ist, eine "Schulung" im Wahlvorstand selbst vorzunehmen, sehe ich nicht, aber das müsst ihr ja selbst wissen. Also zu einer Sitzung des Wahlvorstand mit der entsprechenden Tagesordnung einladen und los geht es. Einen rechtlichen Anspruch auf Schulung der Ersatzmitglieder, solange sie nicht für ein ordentliches Wahlvorstandsmitglied tätig sind, gibt es nicht.

In einem entfernten Betrieb müssen natürlich die Gegebenheiten angeschaut werden, da ja nicht nur ein eventuelles "Wahllokal" angeschaut werden muss, sondern auch die Möglichkeiten wie der Wahlvorstand seine Information, z.B. Wahlausschreiben, usw., bekannt machen kann. Des weiteren muss dort auch das Auslegen der Wählerliste und der Wahlordnung organisiert werden.

M
Mainpower

03.01.2010 um 17:22 Uhr

@DerAlteHeini, ich denke dass auch Ersatzmitglieder geschult werden können. Wenn der Fall der Vertretung eintrifft ist die Schulung zu spät.

M
monalisa

03.01.2010 um 17:34 Uhr

@mainpower, dass es sicherlich sinnvoll ist, denke ich auch! Und wenn der AG der gleichen Meinung ist wie wir beide, dann könnte das klappen! Ich hab da aber so meine Zweifel, denn er muss nicht....

I
Immie

03.01.2010 um 18:54 Uhr

@franzu ...Ich bin als einzigster in Sachen Wahlen geschult worden und gleichzeitig Wahlvorstandsvorsitzender ,Ich wollte demnächst intern meine anderen Wahlvorstände schulen , wen darf Ich zur Sitzung einladen ?...

a) Wenn du geschult bist, warum dann diese Frage? b) Warum hast du das nicht alles in der Schulung geklärt? c) Warum gönnt man den anderen WVM keine fachlich qualifizierte Schulung? d Denkst du, du bekommst das hin? ...

F
franzu

03.01.2010 um 20:24 Uhr

@Immie a+b: Ja Ich wurde geschult,der Lehrgang ging anderthalb Tage(viel zu kurz sagte selbst der Seminarleiter) ,habe vieles verstanden(im gegensatz zu manch anderen ) aber habe halt noch offene Fragen. c: Aus kosten Gründen in Wirtschaftlich schweren Zeiten. d: Ja

A
alterbetriebsrat

03.01.2010 um 21:06 Uhr

Hallo Kollege ! Denkt auchmal an die riesige Schulungsindustrie für BR-Wahlen und Betriebsrat.Die haben auch wirtschftlich schwere Zeiten und eine anderthalb tätgige Schulung halte ichauch nichtfür aussreichend. Selbst ich, der nach10 jähriger ununterbrochener Betriebsratstätigkeit und mehreren (unzähligen) Wahlen und Seminaren, muss mich tummeln, um auf dem neusten Stand zu sein.

Grüssle von Alter Betriebsrat

K
Kölner

03.01.2010 um 21:48 Uhr

...zumal es ein Unding ist, nur einen WV zu schulen.

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