Erstellt am 28.12.2009 um 09:48 Uhr von neskia
lurens:
http://www.br-forum.de/index.php?purl=/showquestion.html&qid=31635&qpage=&nav=search&theme=&keyword=gewerkschaft&Site=BR-Forum&Menue=
Erstellt am 28.12.2009 um 11:22 Uhr von DerAlteHeini
TSLKM
Besteht in einem Betrieb kein Betriebsrat, so wird der Wahlvorstand in einer Betriebsversammlung gewählt. Zu dieser Betriebsversammlung können drei wahlberechtigte Arbeitnehmer des Betriebs oder eine im Betrieb vertretene Gewerkschaft einladen und Vorschläge für die Zusammensetzung des Wahlvorstands machen ( siehe § 17 BetrVG "Bestellung des Wahlvorstands in Betrieben ohne Betriebsrat" ).
Gibt es dann einen ordentlich gewählten Wahlvorstand, hat dieser die Möglichkeit sich entsprechend auf die Betriebsratswahl vorzubereiten, z.B. durch ein Seminarbesuch.
Die drei Einladenden, der Wahlvorstand, die Wahlbewerber und auch die Gewählten, genießen zu ihrem Schutz, denn besonderen Kündigungsschutz gem. §15 KschG.
Erstellt am 28.12.2009 um 12:42 Uhr von kriegsrat
TSLKM
du hättest schreiben sollen:
keiner traut sich es in Angriff zu nehmen, darum will ich jetzt die initiative ergreifen......
Erstellt am 28.12.2009 um 13:04 Uhr von waschbär
@kriegsrat,
das hätte der verfasser nichbt schreiben können ! weil er im starterfred schon schrieb "..aber keiner traut sich es in Angriff zu nehmen. "
Was im umkehrschluss heisst das er "aber" ist !
Du suchst ja nur wieder Bettgesellen für die zwote seminar nacht.