Erstellt am 22.03.2006 um 14:30 Uhr von Leo
Hi,
Wahlvorstand muss die Liste kriegen und nicht Betriebsrat.
Die Liste ist ungültig!
gruss,
leo
Erstellt am 22.03.2006 um 14:49 Uhr von DocPille
Hallo,
haben die MA genau gewusst wo sie die Vorschlagslisten einwerfen müssen??Habt ihr das vom WV genau festgelegt,dann würde ich sagen ungültig.
Wenn ihr euch nicht sicher seit,dann im Zweifel für den Angeklagten
Erstellt am 22.03.2006 um 14:57 Uhr von Fayence
Kann mir an dieser Stelle einen "hämischen" Kommentar leider nicht verkneifen! Vor einiger Zeit ist in diesem Forum schon einmal der Sinn/Unsinn eines Briefkastens zwecks Einreichung von Wahlvorschlägen diskutiert worden.
Das Ergebnis einer solchen "Einrichtung" können wir heute lesen!
Ist jetzt nicht persönlich auf Dich, Katharina, gemünzt! Weiter hilft in Eurem Fall wirklich nur die von DocPille gestellte Frage! Und diese solltet Ihr nach einem Blick in Euer Wahlausschreiben mit Sicherheit beantworten können.
Gruß
Fayence
Erstellt am 22.03.2006 um 15:12 Uhr von rainerzwo
praktische Vorgehensweise:
1. Beschluss/Feststellung/Aktennotiz, in der der Wahlvorstand feststellt, dass dieser Briefkasten als Abgabestelle im Wahlausschreiben nicht eindeutig genug erkennbar gemacht wurde.
2. vom Listenführer gesondert unterschreiben lassen, dass er seine Liste rechtzeitig in den anderen Briefkasten geworfen hat.
3. Neue Sitzung und den "fehlerhaften" Beschluss der Ablehnung zurücknehmen.
Fertig - und ihr seit juristisch raus (solange ihr nicht wider besseren Wissen Kenntnis davon hattet, dass der Listenführer lügt).
Erstellt am 22.03.2006 um 15:38 Uhr von Fayence
@ rainerzwo
Deine praktische Vorgehensweise in allen Ehren. Aber worauf gründest Du die Vermutung, dass der Briefkasten nicht eindeutig kenntlich gemacht wurde?? Und der genaue Ort nicht im Wahlausschreiben benannt war?
Daher zweifle ich das "juristisch raus" kräftig an!
Erstellt am 23.03.2006 um 09:24 Uhr von rainerzwo
@Fayence
natürlich hast du Recht:
Wenn der Wahlvorstand "seinen einen Briefkasten" eindeutig und richtig gekennzeichnet hat, dann hat er sich juristisch natürlich korrekt verhalten.
Das ist und bleibt der entscheidende "casus knacktus". Dem Betriebsfrieden zu Liebe die ganze Wahl zu riskieren ist sicher nicht empfehlenswert.
Wie wäre es mit dem nächsten Denkschritt:
Die gewählten Leute der 1. Liste halten sich aufgrund dieser Situation für nicht wirklich demokratisch legitimiert. Sie nehmen die Wahl an,
beschließen aber als neuer BR dann alle den Rücktritt, bestellen den Wahlvorstand neu und alles neu macht der Mai.
Erstellt am 24.03.2006 um 09:14 Uhr von Fayence
Guten Morgen rainerzwo,
ein ehrenwerter 2. Denkansatz.
Aber warum sollte sich die 1. Liste nicht als "demokratisch legitimiert" fühlen?
Wenn die Liste 2 schon nicht in der Lage ist, den richtigen Briefkasten zu finden... ;-)
Aber das Problem dürfte sich inzwischen eh geklärt haben!
Einen schönen Tag noch und Gruß
Fayence