Erstellt am 16.12.2009 um 20:27 Uhr von alterbetriebsrat
Na als erstes würde ich mal darüber nachdenken ob das Wahllokal von 06.00 Uhr bis 23.00 Uhr geöffnet sein muss. Ich glaube nein. Auch in einem Schichtbetrieb über drei Schichten müste es reichen, die Öffnungszeiten so einzurichten, dass es allen Kollegen denen es möglich ist die Wahl in zumutbaren Grenzen wahr zu nehmen. Ausserdem kann der Wahlvorstand willige Wahlhelfer bestellen,da genügt es wenn irgend ein Mitglied der originalen Wahlvorstandes anwesend ist. Aber in einem solchen Betrieb reicht es nach meiner Auffassung wenn das Wahllokal von 10.00 bis 18.00 Uhr offen hat. Frühschicht nach der Schicht Spätschicht vor der Schicht und Nachtschicht nach dem Aufstehen.
Erstellt am 17.12.2009 um 07:26 Uhr von Kölner
@alterbetriebsrat
Naja. Ich kann mir schon vorstellen, dass es grossen Sinn macht ein Wahllokal möglichst lange offen zu halten. Warum auch nicht?
Erstellt am 17.12.2009 um 07:34 Uhr von Rattle
Hallo, alterbetriebsrat
das ist leider nicht so einfach..................
die wahl ist auf einem montag, weil dann die nachtschicht um 6:00 endet und montag abend 22:00 eine neue gruppe mit nachtschicht wieder anfängt.
wir könnten natürlich viele kollegen eine briefwahl beantragen lassen, nur haben wir bedenken das die wahlbeteiligung nicht so hoch ist und wir der urnenwahl denn vorzug geben sollen ( briefwahl ist ja nur als letztes mittel zu betrachten).
hat noch jemand erfahrung mit der problematik?
mfg
Erstellt am 17.12.2009 um 10:49 Uhr von rainerw
Da ich nichts Einschlägiges in der Welt des www gefunden habe, habe ich mal bei einem Seminaranbieter angerufen. Dort bekam ich die Auskunft das es schon Sinnvoll ist das Wahllokal so lange auf zu lassen, denn laut Rechtssprechungen muß jedem MA das recht eingeräumt werden am Wahltag dann zu wählen wenn er es für erforderlich hält. Ist dies nicht so, könnte es ein Grund zur Wahlanfechtung sein.
Also teilt den Wahlvorstand so ein, das mindestens eine Person aus dem Wahlvorstand immer vor Ort ist und nehmt euch ausreichend Wahlhelfer zur Hand.
Erstellt am 17.12.2009 um 15:55 Uhr von Rattle
Hallo, rainerw
"Also teilt den Wahlvorstand so ein, das mindestens eine Person aus dem Wahlvorstand immer vor Ort ist und nehmt euch ausreichend Wahlhelfer zur Hand."
das würde auch so passieren mit wahlhelfern.......................
die eigendliche frage ist aber, darf der vorsitzende von anfang bis ende dabei sein?
ohne probleme zu bekommen........................
mfg
Erstellt am 17.12.2009 um 16:31 Uhr von rainerw
@Rattle
Da Vorbereitungen und durchführen der Wahl keine Betriebsratsarbeit ist, fallen alle arbeiten des Wahlvorstandes unter dem Arbeitszeitgesetz, demnach könnte der Wahlvorstandsvorsitzende ein rechtliches Problem haben wenn er durchgehend anwesend ist.
Erstellt am 17.12.2009 um 16:48 Uhr von Rattle
THX, rainerw
dann werden die ruhezeiten eingehalten.
mfg