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Arbeitszeit Wahlvorstand - bei Mehrschichtbetrieb?

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Rattle
Nov 2016 bearbeitet

Hallo,

die wahl 2010 wird über drei schichten gehen (wir sind ein fünf/vier und dreischichtbetrieb),

meine frage hierzu lautet:

wie wird die arbeitszeit am wahltag für den wahlvorstand behandelt wenn von 6:00 bis 22:30 gewählt wird? darf der vorsitzende die ganze zeit anwesend sein, sind ja fast 17 stunden und ausgezählt wird ja auch noch wo dann alle drei wahlvorstände anwesend sein müssen.

wie habt ihr alten hasen das in den vergangenden wahlen gehandhabt?

6.53007

Community-Antworten (7)

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alterbetriebsrat

16.12.2009 um 21:27 Uhr

Na als erstes würde ich mal darüber nachdenken ob das Wahllokal von 06.00 Uhr bis 23.00 Uhr geöffnet sein muss. Ich glaube nein. Auch in einem Schichtbetrieb über drei Schichten müste es reichen, die Öffnungszeiten so einzurichten, dass es allen Kollegen denen es möglich ist die Wahl in zumutbaren Grenzen wahr zu nehmen. Ausserdem kann der Wahlvorstand willige Wahlhelfer bestellen,da genügt es wenn irgend ein Mitglied der originalen Wahlvorstandes anwesend ist. Aber in einem solchen Betrieb reicht es nach meiner Auffassung wenn das Wahllokal von 10.00 bis 18.00 Uhr offen hat. Frühschicht nach der Schicht Spätschicht vor der Schicht und Nachtschicht nach dem Aufstehen.

K
Kölner

17.12.2009 um 08:26 Uhr

@alterbetriebsrat Naja. Ich kann mir schon vorstellen, dass es grossen Sinn macht ein Wahllokal möglichst lange offen zu halten. Warum auch nicht?

R
Rattle

17.12.2009 um 08:34 Uhr

Hallo, alterbetriebsrat

das ist leider nicht so einfach..................

die wahl ist auf einem montag, weil dann die nachtschicht um 6:00 endet und montag abend 22:00 eine neue gruppe mit nachtschicht wieder anfängt.

wir könnten natürlich viele kollegen eine briefwahl beantragen lassen, nur haben wir bedenken das die wahlbeteiligung nicht so hoch ist und wir der urnenwahl denn vorzug geben sollen ( briefwahl ist ja nur als letztes mittel zu betrachten).

hat noch jemand erfahrung mit der problematik?

mfg

R
rainerw

17.12.2009 um 11:49 Uhr

Da ich nichts Einschlägiges in der Welt des www gefunden habe, habe ich mal bei einem Seminaranbieter angerufen. Dort bekam ich die Auskunft das es schon Sinnvoll ist das Wahllokal so lange auf zu lassen, denn laut Rechtssprechungen muß jedem MA das recht eingeräumt werden am Wahltag dann zu wählen wenn er es für erforderlich hält. Ist dies nicht so, könnte es ein Grund zur Wahlanfechtung sein. Also teilt den Wahlvorstand so ein, das mindestens eine Person aus dem Wahlvorstand immer vor Ort ist und nehmt euch ausreichend Wahlhelfer zur Hand.

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Rattle

17.12.2009 um 16:55 Uhr

Hallo, rainerw

"Also teilt den Wahlvorstand so ein, das mindestens eine Person aus dem Wahlvorstand immer vor Ort ist und nehmt euch ausreichend Wahlhelfer zur Hand."

das würde auch so passieren mit wahlhelfern.......................

die eigendliche frage ist aber, darf der vorsitzende von anfang bis ende dabei sein?

ohne probleme zu bekommen........................

mfg

R
rainerw

17.12.2009 um 17:31 Uhr

@Rattle Da Vorbereitungen und durchführen der Wahl keine Betriebsratsarbeit ist, fallen alle arbeiten des Wahlvorstandes unter dem Arbeitszeitgesetz, demnach könnte der Wahlvorstandsvorsitzende ein rechtliches Problem haben wenn er durchgehend anwesend ist.

R
Rattle

17.12.2009 um 17:48 Uhr

THX, rainerw

dann werden die ruhezeiten eingehalten.

mfg

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