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Kassendiffernzen - muss man die die per einem Formular erklären und auch unterzeichnen?

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hansi&mausi
Feb 2019 bearbeitet

Kassen Differrenzen muss man die die per einem Formular erklären und auch unterzeichnen ?

kassendiff. im einzelhandel

3.71206

Community-Antworten (6)

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TROISDORFER

15.12.2009 um 12:57 Uhr

Kasse - Lebensmittelgeschäft ? Kasse - Bank ? Kasse - Kaffeekasse ?

Ein wenig mer info sollten es schon sein ... ;-) MFG Troisdorfer

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pitsieben

15.12.2009 um 13:03 Uhr

@ hennesundmauritz, wenn ein BR vorhanden ist, sollte dieses in einer BV vereinbart werden.

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Waschbär

15.12.2009 um 13:13 Uhr

@hennesundmauritz, solltest du bei der Firma Arbeiten welche sich im Nick verbrigt. ist a. der BR dein Ansprech kontakt.

und suche dir wenn du keinen ärger willst lieber einen neutralen NICK dein AG, ist nicht grade für sein Humor bekannt.

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Hansimausi

15.12.2009 um 14:10 Uhr

hi pitsieben.... ich bin vom BR und es gibt zudem ja nix also keine BV auch nicht vom gesamt BR der AG.. was mir nur einviel war der § 87....aber man kann doch nicht die mitarbeiter drohen als wäre es arbeistverweigerung.. ...die schreiben ja eine erklärung aber setzen halt nicht ihre unterschrift darunter .. was kann da jetzt der BR dagengen tun um das zu unterbid´nden.. ausser jetzt wider mal ne BV zumachen

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Waschbär

15.12.2009 um 14:26 Uhr

@Hansimausi, Habt ihr den keine wie heisst das noch "manko" absprache da war mal was zum ausgleich beim UNTERSCHIED zwischen Einnahme an der Kasse und Abrechung.

aber diese erklärung, DIE unterschrift... was soll sie aussagen ? eine Unterschrift ist ja eine Willensbegundung nicht das sie Schuldeingeständniss oder Zahlungsverpflichtung geshen wird ?

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hennesundmauritz

15.12.2009 um 14:36 Uhr

kann man dich irgend wie mailmässig erreichen waschbär ?

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