Leitender Angestellter im Wahlauschuss?
Darf ein leitender Angestellte Mitglied im Wahlausschuss sein ??
Community-Antworten (2)
30.11.2009 um 18:06 Uhr
Du meinst sicherlich Wahlvorstand...
Nein kann/darf er nicht. Siehe dazu § 16 Abs 1 Satz 1 BetrVG in Verbindung mit §§ 7 und 5 BetrVG
30.11.2009 um 18:33 Uhr
@Claudiah
...aber nicht jeder Angestellte in hervorgehobener Funktion/ Position ist auch leitender Angestellte
Der Begriff des "Leitenden Angestellten" ist in § 5 Abs. 3 BetrVG legal definiert. Danach ist leitender Angestellter, wer nach dem Arbeitsvertrag und der Stelllung im Unternehmen/Betrieb
zur selbstständigen Einstellung und Entlassung von Arbeitnehmern berechtigt ist,
oder
Generalvollmacht oder Prokura hat,
oder
sonstige Aufgaben wahrnimmt, die für den Bestand oder die Entwicklung des Unternehmens/Betriebes von Bedeutung sind, insbesondere wenn die Entscheidungen weisungsfrei getroffen werden.
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