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Leitender Angestellter im Wahlauschuss?

C
Claudiah
Nov 2016 bearbeitet

Darf ein leitender Angestellte Mitglied im Wahlausschuss sein ??

6.19402

Community-Antworten (2)

D
DonJohnson

30.11.2009 um 18:06 Uhr

Du meinst sicherlich Wahlvorstand...

Nein kann/darf er nicht. Siehe dazu § 16 Abs 1 Satz 1 BetrVG in Verbindung mit §§ 7 und 5 BetrVG

E
Erwin

30.11.2009 um 18:33 Uhr

@Claudiah

...aber nicht jeder Angestellte in hervorgehobener Funktion/ Position ist auch leitender Angestellte

Der Begriff des "Leitenden Angestellten" ist in § 5 Abs. 3 BetrVG legal definiert. Danach ist leitender Angestellter, wer nach dem Arbeitsvertrag und der Stelllung im Unternehmen/Betrieb

zur selbstständigen Einstellung und Entlassung von Arbeitnehmern berechtigt ist,

oder

Generalvollmacht oder Prokura hat,

oder

sonstige Aufgaben wahrnimmt, die für den Bestand oder die Entwicklung des Unternehmens/Betriebes von Bedeutung sind, insbesondere wenn die Entscheidungen weisungsfrei getroffen werden.

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