betriebsratswahl.deSeminare

Wahlvorstandsbestellung mit Ersatzmitgliedern?

B
Berta
Nov 2016 bearbeitet

Zur Bestellung des Wahlvorstandes beabsichtigen wir, eine BR-Sitzung einzuberufen, an der auch die Ersatzmitglieder teilnehmen sollen. Meine Frage: Sind die Ersatzmitglieder bei der Abstimmung stimmberechtigt? Greift hier der Sonderkündigungsschutz?

5.00808

Community-Antworten (8)

R
rkoch

25.11.2009 um 15:54 Uhr

Obacht: BR-Sitzungen sind nicht öffentlich! Ersatzmitglieder haben da nur etwas verloren, wenn sie für zeitweilig verhinderte BR-Mitglieder nachgerückt sind!

Die Bestellung des WV ist eine Amtspflicht des BR, eine Beschlußfassung unter Anwesenheit von Nicht-BR oder gar unter Beteiligung von Nicht-BR ist unwirksam.

Und was den Sonderkündigungsschutz angeht: Die Ersatzmitglieder haben nicht einmal ein Anwesenheitsrecht und kein Recht auf Freistellung von der Arbeit, das ist vielmehr ein Kündigungsgrund!

B
Berta

25.11.2009 um 16:07 Uhr

Vielen lieben Dank an rkoch für diese Info. Man lernt immer wieder dazu.

D
DonJohnson

25.11.2009 um 16:31 Uhr

@Berta Wie lange seid ihr denn im Amt? Wurdet ihr 2006 gewählt, oder wann? Müßt ihr eventuell gar nciht wählen in 2010?

M
Matze

25.11.2009 um 16:42 Uhr

@Berta, grundsätzlich hat rkoch recht (§30 BetrVG). Allerdings gibt es auch "Wenns" und "Abers". In der Kommentierung von "Klebe" wird unter §30, Rn 5, mit Verweis auf §80, Rn20f darauf hingewiesen, dass jede/r Betriebsangehörige als Auskunftspersonen hinzugezogen werden kann. Allerdings greift der sogenannte "Sonderkündigungsschutz" erst bei offizeller Aufstellung im Wahlvorstandsteam. Vielleicht hilft's... Mit kollegialen Grüßen

R
rkoch

25.11.2009 um 16:51 Uhr

@Matze

Die Sache "Auskunftspersonen" hab ich ausdrücklich weggelassen, weil man zur Bestellung des Wahlvorstandes wohl kaum Auskunftspersonen oder Sachverständige braucht. Ich denke diese in die Waagschale zu werfen verwirrt mehr als es nützt. Trotzdem Danke für die Vervollständigung.

@ DJ (Sarkasmus ?)

D
DonJohnson

25.11.2009 um 16:58 Uhr

@rkoch Nee, nciht wirklich. Wenn ich die Frage und auch die darauf folgende Antwort lese muß ich eigentlich zu diesem Schluß kommen. Eine Nachfrage von mir sollte also hier lediglich versuchen eventuelle Fehler zu vermeiden... Na sag mal, was hällst du von mir?

R
rkoch

25.11.2009 um 17:05 Uhr

@DJ Nur das beste :-)

D
DonJohnson

25.11.2009 um 17:08 Uhr

@rkoch Na wenn du da mal nciht ziemlich alleine bist ;-)))

Ihre Antwort