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Wahlvorstandsbestellung

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ipo366
Jan 2022 bearbeitet

Hallo zusammen, ich bin ein 1er Betriebsrat und habe den Wahlvorstand bestellt Als Vorsitzende habe ich mich selber bestellt. Leider hatte ich bei einem Ersatzmitglied (von 3) den Doppelnachnamen -Nachname- nicht mit angegeben. Ist die Bestellung jetzt nichtig und muss ich jetzt das noch Mal neu bestellen? Kann es zu Problemen kommen? Kann ich den Namen im Nachhinein korrigieren? Bitte um Antwort. Danke LG Ipo

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Community-Antworten (24)

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celestro

29.01.2022 um 13:54 Uhr

Solange klar ist, wer gemeint ist, sehe ich da kein Problem. Aber als 1er kannst Du das ja in 3 Sekunden neu machen. Also geh auf Nummer sicher und mach neu.

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ipo366

29.01.2022 um 14:22 Uhr

Erstmal danke für die Antwort. Da der AG von mir schon über die Bestellung schriftlich informiert worden ist, denke ich, dass ich jetzt im Nachhinein nicht einfach das abändern kann. Ja, alle wissen, wer gemeint ist. Den Doppelnachnamen hat die Dame erst nach ihrer Heirat vor 2 Jahren angenommen - ist halt doof von mir gewesen, das nicht zu berücksichtigen, wir duzen uns alle und dann sind halt solche Sachen, die man nicht unbedingt auf dem Zettel hat.. Vorher hiess sie zb Meier und jetzt Meier Müller. Die Frage stellt sich mir nun, ob das ein Grund wäre die ganze Wahl in Frage zu stellen. LG Ilona

C
Catweazle

29.01.2022 um 14:58 Uhr

Ich würde den Namen korrigieren, dem Arbeitgeber mitteilen und fertig. Ich kann mir nicht vorstellen, dass es einen Richter gibt der die Wahl für ungültig erklärt.

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ipo366

29.01.2022 um 16:21 Uhr

Vielen Dank für eine Antwort. Denke, ich werde den AG anschreiben und die Korrektur mitteilen. Mal schauen wie er reagiert. Vermute aber Mal, dass er es so dann hinnimmt. LG Ilona

I
ipo366

29.01.2022 um 16:39 Uhr

Muss noch Mal eine Frage stellen, Ich habe in meinem Beschluss die Ersatzmitglieder nicht den Wahlvorstandsmitgliedern zugeordnet, sondern nur die 3 Ersatzmitglieder benannt, zumindest hatte ich es so verstanden, dass dies so gemacht werden kann. Ist das so? LG Ilona

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DummerHund

29.01.2022 um 17:54 Uhr

Ersatzmitglieder zu bestimmen ist ja keine Muss, sondern eine Kannbestimmung. Lässt sich also auch jetzt noch machen mit der Zuordnung.

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ipo366

29.01.2022 um 19:39 Uhr

Hallo Dummerhund, Danke für die Antwort, die mir Jetzt nicht sinnig ist. Der Wahlvorstand ist bestellt. Die Ersatzmitglieder sind bestellt. Der AG ist darüber in Kenntnis gesetzt, ebenso alle AN, die in den Wahlvorstand bestellt wurden. Die Zuordnung wollte ich ja nicht um da flexibler agieren zu können. Deswegen ja die Frage, ob das in Ordnung ist, es so zu machen, also nicht zuordnen und nur 3 benennen als Ersatz. Eine Korrektur jetzt vorzunehmen wäre doch nicht möglich oder doch? Beim Doppelnachnamen, den ich nicht angegeben habe, denke ich, dass der AG es hinnimmt, wenn ich den korrigiere. Das kläre ich am Montag noch. Neuen Beschluss möglich?

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DummerHund

29.01.2022 um 19:55 Uhr

@ipo366 Nachrücker für ein verhindertes festes Mitglied müssen namentlich fest stehen Heisst ist Otto verhindert muss fest stehen das Heinz sein Vertreter ist. Ist Anna verhindert muss fest stehen das Berta im Verhinderungsfall nach rückt. Berta kann also nicht nach rücken für den Verhinderungsfall von Otto. Die gesetzliche Regelung findest du hier. § 16 BetrVG, II. Bestellung des Wahlvorstands durch den Betriebsrat Rn 15

Der BR kann für jedes WV-Mitglied ein Ersatzmitglied bestellen. Davon sollte bereits aus Zweckmäßigkeitsgründen Gebrauch gemacht werden. Es ist dabei als zulässig anzusehen, dass ein Ersatzmitglied für mehrere Mitglieder des WV bestellt wird, wobei die Reihenfolge des Nachrückens der einzelnen Ersatzmitglieder festzulegen ist (Fitting, Rn. 35; GK-Kreutz, Rn. 40; HSWG, Rn. 19). Bei der Bestellung von Ersatzmitgliedern ist auf die Vertretung der Geschlechter zu achten (vgl. Rn. 13). Ein Ersatzmitglied tritt bei zeitweiser Verhinderung des ordentlichen Mitglieds vorübergehend in den WV ein. Es rückt auf Dauer nach, wenn das betreffende ordentliche Mitglied aus dem WV ausgeschieden ist (GK-Kreutz, Rn. 41; Richardi-Thüsing, Rn. 20). Sobald ein Ersatzmitglied in den WV nachrückt, hat es den Kündigungsschutz nach § 103 dieses Gesetzes und nach § 15 KSchG.

Ich konnte aber nirgends finden das es unzulässig ist es auch im Nach hinein noch so zu regeln.

Auch das sollte dir weiter helfen: https://www.anwalt.de/rechtstipps/betriebsratswahl-wahlvorstand-ersatzmitglieder-entsandte-der-gewerkschaft-188170.html

I
ipo366

29.01.2022 um 20:10 Uhr

Danke Dummerhund. Werde es mitteilen, wie es ausgegangen ist. Werde mir die Seite aufrufen und dort ein wenig stöbern. LG Ilona

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DummerHund

29.01.2022 um 20:22 Uhr

Dann gutes gelingen.

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celestro

30.01.2022 um 19:00 Uhr

@Dummerhund

"Nachrücker für ein verhindertes festes Mitglied müssen namentlich fest stehen Heisst ist Otto verhindert muss fest stehen das Heinz sein Vertreter ist. Ist Anna verhindert muss fest stehen das Berta im Verhinderungsfall nach rückt."

Wie bitte? Dein Text:

"Es ist dabei als zulässig anzusehen, dass ein Ersatzmitglied für mehrere Mitglieder des WV bestellt wird, wobei die Reihenfolge des Nachrückens der einzelnen Ersatzmitglieder festzulegen ist (Fitting, Rn. 35; GK-Kreutz, Rn. 40; HSWG, Rn. 19)."

sagt aber was anderes. ;-)))

@ipo366

"Vergißt" der BR, den Vorsitzenden des WV zu benennen, darf der WV sich den Vorsitzenden aus den eigenen Reihen wählen. Ich würde die Regel analog anwenden, wenn der BR die Ersatzmitglieder nicht "korrekt" in Reihenfolge gebracht hat.

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DummerHund

30.01.2022 um 19:15 Uhr

@Celestro " dass ein Ersatzmitglied für mehrere Mitglieder des WV bestellt wird"

Hat ein WV nur 1 Ersatzmitglied, ist es zulässig das dieses eine Ersatzmitglied auch andere WVM vertreten kann. Der 2. Halbsatz bezieht sich dann wieder auf das festlegen bei mehreren Ersatzmitglieder. Zum "namentlichen2 schaue bitte auch in dem 2. Link.

I
ipo366

30.01.2022 um 19:20 Uhr

Hallo Celestro, ich habe mich selber, da einer BR, in den Wahlvorstand als Vorsitzende bestellt. Dummerhund hatte mir einen link gegeben von anwalt.de. Dort steht, dass es zulässig ist, die Ersatzmitglieder für alle Mitglieder des Wahlvorstandes zu bestellen. Der BR muss die Reihenfolge des Nachrückens vorher festlegen. Es genügt, wenn der BR den Beschluss fasst Herr/Frau ist erstes, Herr/Frau ist zweites und Herr/Frau ist drittes Ersatzmitglied . Es rückt, wie bei der Personenwahl zum BR immer das erste Ersatzmitglied nach.

C
celestro

30.01.2022 um 19:34 Uhr

@Dummerhund

aus Deinem Link:

"Es rückt also – wie bei der Personenwahl zum BR – immer das erste Ersatzmitglied nach, egal wer fehlt, und bei Verhinderung des ersten Ersatzmitglieds rückt das zweite nach usw. Es genügt also, wenn der BR den Beschluss fasst: Herr/Frau B ist erstes, Herr/Frau C zweites und Herr/Frau D drittes Ersatzmitglied usw."

da haben wir dann also keine "konkrete" Zuordnung von WVM und EWVM. Darum geht es. ;-)))

I
ipo366

30.01.2022 um 19:55 Uhr

Ja, korrekt. Keine konkrete Zuordnung. Das es zulässig ist, wenn die Reihenfolge festgelegt wurde. (GK-BetrVG/Kreuz Rn.40);HWGNR/Nicolei Rn. 19). Hab ich aus dem Fitting.

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DummerHund

30.01.2022 um 20:34 Uhr

@celstro Bin jetzt auch noch mal im Arbeitszimmer gewesen und habe mir den Fittig rauf geholt. Ich schreib jetzt Wörtlich ab: § 16 RN 35 BetrVG: 7. Ersatzmitglieder Die ErsMitgl werden durch Beschl. des BR bestimmt, und zwar grundsätzlich jeweils für ein bestimmtes Mitgl. des Wahlvorst. ein ErsMitglied. So steht es wörtlich drin. Dann weiter: Aus Gründen der Praktikabität ist es jedoch auch zulässig, ein ErsMitgl. für mehrere Mitgl. des Wahlvorst. zu bestellen. Ich unterbreche den Text....ein ErsMitgl. für mehrere Mitgl. des Wahlvorst. zu bestellen. Heisst also ist nur ein ErsMitgl da kann dieses alle festen Mitglieder vertreten. Weiter heißt es im Fitting. Ferner ist es zulässig, für die einzelnen Mitgl. des Wahlvorst. jeweils mehrere Ersatzmitgl. zu bestellen; in diesem Falle ist jedoch die Reihenfolge des Nachrückens der einzelnen Ersatzmitgl. durch den BR fest zu legen. Fittig Ende Ich denke das kann man eigentlich nicht zweideutig verstehen......für einzelne Mitglieder jeiweils.......... Heisst auf gut Deutsch hat ein 3er Wahlvorstand 6 Ersatzmitglieder, fallen auf jedes feste Mitglied 2 Ersatzmitglieder. Und deren Reihenfolge für jeweils 1 festes Mitglied muss festgelegt werden.

Soweit der Rentner mit seinem Fittig zu hause ;-)

@ ipo366 Kann sein das mein Fitting ein bisschen älter ist wegen verschiedener Randnummern. Wüsste aber nicht das sich da was groß geändert hat.

I
ipo366

30.01.2022 um 21:01 Uhr

Wahlvorstand: 3 Mitglieder und 3 Ersatzmitglieder. Frau C - ist erstes Ersatzmitglied Herr V - ist zweites Ersatzmitglied Herr M - ist drittes Ersatzmitglied So habe ich es im Beschluss festgelegt. Das sollte doch passen, wenn ich es richtig verstanden habe. Muss an dieser Stelle sagen, dass ich mich für eure Informationen bedanken möchte.

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DummerHund

30.01.2022 um 22:20 Uhr

Frau C - ist erstes Ersatzmitglied-------------für Frau Meier 1. Festes Mitglied Herr V - ist zweites Ersatzmitglied------------für Frau Süss 2. festes Mitglied Herr M - ist drittes Ersatzmitglied-------------für Herrn Sauer. 3. festes Mitglied

So verstehe ich den Gesetzestext.

I
ipo366

30.01.2022 um 22:50 Uhr

@Dummerhund

Mh, da ordne ich aber doch jedem festen Mitglied einen bestimmten Ersatz zu. Ich habe es so verstanden, dass ich das 1. Ersatzmitglied, wenn ich es als 1.deklariere dieser Ersatz dann, wenn ein festes Mitglied ausfällt - egal wer von den festen - dieser dann für idas ausgefallene Mitglied einspringt.

C
celestro

31.01.2022 um 11:27 Uhr

"Ich habe es so verstanden, dass ich das 1. Ersatzmitglied, wenn ich es als 1.deklariere dieser Ersatz dann, wenn ein festes Mitglied ausfällt - egal wer von den festen - dieser dann für idas ausgefallene Mitglied einspringt."

Das hast Du auch völlig richtig verstanden.

@DummerHund

"Aus Gründen der Praktikabität ist es jedoch auch zulässig, ein ErsMitgl. für mehrere Mitgl. des Wahlvorst. zu bestellen. Ich unterbreche den Text....ein ErsMitgl. für mehrere Mitgl. des Wahlvorst. zu bestellen. Heisst also ist nur ein ErsMitgl da kann dieses alle festen Mitglieder vertreten."

Das verstehst Du falsch. Da steht nicht "wenn nur 1 EWVM da ist", sondern da steht "1 EWVM kann auch für mehrere WVM als Ersatzmitglied fungieren". Das gilt auch bei 2, 3 oder4 EWVM. Dann kommen wir auch klar mit dem, was in einem Deiner Links beschrieben ist:

"Es rückt also – wie bei der Personenwahl zum BR – immer das erste Ersatzmitglied nach, egal wer fehlt, und bei Verhinderung des ersten Ersatzmitglieds rückt das zweite nach usw. Es genügt also, wenn der BR den Beschluss fasst: Herr/Frau B ist erstes, Herr/Frau C zweites und Herr/Frau D drittes Ersatzmitglied usw."

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Catweazle

31.01.2022 um 11:42 Uhr

Celestro, genau so verstehe ich es auch. Ipo hat alles richtig gemacht.

I
ipo366

31.01.2022 um 12:28 Uhr

Dann bin ich beruhigt. Super. Vielen Dank für eure Unterstützung. Ist als 1er BR nicht so ganz easy und bin froh, dass es diese BR-Foren gibt. Danke.

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rtjum

31.01.2022 um 16:59 Uhr

" "1 EWVM kann auch für mehrere WVM als Ersatzmitglied fungieren"" genauso hat unser Anwalt das in der WV-Schulung letzte Woche auch gesagt.

I
ipo366

31.01.2022 um 23:17 Uhr

Danke nochmal für die erneute Bestätigung. Wünsche allen ein gutes Gelingen. LG

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